Warum unsere Lösung für Ihre Branche?

Mitarbeiter auf Baustellen erreichen – mobiler Zugriff

Alle Standorte, Werkstätten und Baustellen abgedeckt

Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen

Offline-App für Bereiche ohne Internet (Premium)

QR-Codes für Aushang in Werkstatt und Bauwagen

Relevante Gesetze für Ihre Branche

Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.

Gesetz Bezeichnung Relevanz Status
ArbZG Arbeitszeitgesetz § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber Pflicht
AGG Gleichbehandlungsgesetz § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
MuSchG Mutterschutzgesetz Ab 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Pflicht
DGUV V1 Grundsätze der Prävention Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
GefStoffV Gefahrstoffverordnung Umgang mit Lacken, Lösungsmitteln etc. Pflicht
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz Grundlage Arbeitsschutz Empfohlen
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Maschinen und Arbeitsmittel Empfohlen
DGUV V3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Pruefpflicht elektrischer Anlagen Empfohlen
PSA-BV PSA-Benutzungsverordnung Persoenliche Schutzausruestung Empfohlen

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.

Aushangpflicht im Handwerk: Was Betriebe wissen müssen

Handwerksbetriebe – ob Schreinerei, Malerbetrieb, Kfz-Werkstatt oder Bauunternehmen – stehen bei der Erfüllung ihrer Aushangpflichten vor einer besonderen Herausforderung: Die Belegschaft arbeitet selten an einem festen Ort. Gesellen sind auf Baustellen unterwegs, Monteure beim Kunden, Azubis wechseln zwischen Werkstatt und überbetrieblicher Ausbildung. Ein Ordner im Büro des Meisters reicht da nicht aus.

Genau hier bringt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) seit dem 1. Januar 2025 eine entscheidende Verbesserung: Die arbeitsrechtlichen Aushangpflichten dürfen nun digital bereitgestellt werden. Für das Handwerk bedeutet das: Alle Mitarbeiter – ob in der Werkstatt, auf der Baustelle oder beim Kundentermin – können per Smartphone oder Tablet jederzeit auf die Pflichtgesetze zugreifen.

Die Voraussetzung gemäß § 16 ArbZG: Die elektronische Bereitstellung muss über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen, und alle Beschäftigten müssen ungehindert und dauerhaft Zugang haben. Eine Webplattform mit mobilem Zugriff erfüllt diese Anforderung ideal.

Die wichtigsten Pflichtgesetze für Handwerksbetriebe im Detail

Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16): Die Grundlage aller Aushangpflichten. Im Handwerk mit seinen oft langen Arbeitstagen auf Baustellen und saisonalen Spitzen ist das ArbZG besonders relevant. Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen und Ruhezeiten müssen allen Beschäftigten bekannt sein. Die digitale Bereitstellung ist seit 2025 erlaubt – ideal für mobile Teams.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §§ 47, 48, 54): Handwerksbetriebe sind das Rückgrat der dualen Ausbildung in Deutschland. Werden Auszubildende unter 18 Jahren beschäftigt, muss das JArbSchG bereitgestellt werden. Es regelt spezielle Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Verbot bestimmter Tätigkeiten für Jugendliche. Die digitale Bereitstellung ist seit 2025 möglich.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Vom Maler über den Kfz-Mechatroniker bis zum Schreiner – im Handwerk wird regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet: Lacke, Lösungsmittel, Säuren, Klebstoffe. Die GefStoffV regelt den sicheren Umgang und die Informationspflichten gegenüber den Beschäftigten. Die Bereitstellung kann digital erfolgen.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Maschinen, Werkzeuge, Gerüste, Leitern – Handwerksbetriebe nutzen vielfältige Arbeitsmittel. Die BetrSichV regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung. Beschäftigte müssen über die geltenden Vorschriften informiert sein.

Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): Ab drei regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht. In vielen Handwerksbetrieben mit Büro- und Verwaltungskräften ist diese Schwelle erreicht. Digital seit 2025 bereitstellbar.

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Gilt für jeden Betrieb und regelt die grundlegenden Pflichten der Unfallverhütung. Kann digital bereitgestellt werden.

Häufige Fehler und Bußgelder im Handwerk

Gerade bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft (BG Bau, BG ETEM u.a.) oder die Gewerbeaufsicht fallen im Handwerk immer wieder dieselben Verstöße auf:

  • Gesetze nur in der Werkstatt, nicht auf der Baustelle: Die Aushangpflicht gilt überall dort, wo Beschäftigte arbeiten. Ein Aushang in der Werkstatt nützt nichts, wenn die Mannschaft auf der Baustelle ist. Die digitale Lösung mit mobilem Zugriff schließt diese Lücke.
  • Veraltete Gesetzestexte: Oft hängen noch Fassungen von vor Jahren aus. Bußgeld bis 2.500 € (§ 22 ArbZG). Mit der digitalen Bereitstellung sind Ihre Texte automatisch aktuell.
  • JArbSchG fehlt trotz Azubis: Viele Betriebe vergessen, dass bei minderjährigen Auszubildenden das Jugendarbeitsschutzgesetz bereitgestellt werden muss. Bußgeld bis 15.000 € (§ 58 JArbSchG).
  • Keine Unterweisung zu Gefahrstoffen: Die GefStoffV verlangt regelmäßige Unterweisungen. Fehlende Dokumentation kann bei Arbeitsunfällen schwerwiegende haftungsrechtliche Folgen haben.
  • Kein Zugang für Teilzeitkräfte und Minijobber: Auch geringfügig Beschäftigte müssen Zugang zu den Pflichtgesetzen haben. Eine digitale Plattform stellt dies automatisch sicher.

Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?

Für Handwerksbetriebe ist die digitale Bereitstellung seit 2025 ein echter Gewinn – praktisch alle relevanten Aushangpflichten können elektronisch erfüllt werden:

GesetzDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
GefStoffV, BetrSichVJaElektronisch bereitstellbar
DGUV V1, DGUV V3JaElektronisch bereitstellbar
PSA-BVJaElektronisch bereitstellbar
Flucht-/RettungspläneNeinPhysisch in Werkstatt/Baustelle

Im Handwerk sind keine branchenspezifischen physischen Aushangpflichten (wie JuSchG oder PAngV in der Gastronomie) zu beachten. Das bedeutet: Mit einer digitalen Lösung können Sie nahezu alle Pflichten elektronisch erfüllen. Lediglich Flucht- und Rettungspläne müssen weiterhin physisch in Werkstatt und auf der Baustelle aushängen.

Unser Premium-Paket bietet zusätzlich eine Offline-App – ideal für Baustellen ohne stabilen Internetempfang. QR-Codes zum Aushängen im Bauwagen oder an der Werkstatttür ermöglichen den schnellen Zugriff per Smartphone.

Premium-Funktionen & Add-ons

Compliance auf Knopfdruck

Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.

Kenntnisnahme-Bestätigungen

Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.

Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.

Pflicht-Schulungen

Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.

Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.

Mehr über Pflichtschulungen erfahren

Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.

Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.

Mehr über Hinweisgeberschutz erfahren

Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:

Brandschutzunterweisung DSGVO-Datenschutz AGG-Schulung Compliance & Antikorruption KI-Kompetenz (EU AI Act) Bildschirmarbeit & Ergonomie UVV-Fahrerunterweisung Lebensmittelhygiene

Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.

Häufige Fragen

Welche Gesetze müssen in Handwerksbetrieben ausgehängt werden?

Handwerksbetriebe müssen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und bei Auszubildenden unter 18 das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bereitstellen. Ab 3 beschäftigten Frauen kommt das MuSchG hinzu. Branchenspezifische Verordnungen wie BaustellV und GefStoffV haben keine explizite Aushangpflicht, sind aber als Arbeitsschutz-Grundlage empfohlen.

Wie erfülle ich die Aushangpflicht auf Baustellen?

Mit unserer digitalen Lösung können Mitarbeiter per Smartphone auf die Gesetze zugreifen. Im Premium-Paket erhalten Sie zusätzlich QR-Codes zum Aushängen und eine Offline-App.

Gilt die Aushangpflicht auch für Ein-Mann-Betriebe?

Sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen – auch Auszubildende oder Minijobber – müssen die relevanten Gesetze zugänglich sein. Für reine Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellte gelten reduzierte Pflichten.

Funktioniert die digitale Bereitstellung auch ohne Internet auf der Baustelle?

Ja, unser Premium-Paket enthält eine Offline-App (PWA), die alle Gesetzestexte lokal auf dem Smartphone speichert. So haben Ihre Mitarbeiter auch auf Baustellen ohne stabilen Internetempfang jederzeit Zugriff. Die Texte werden automatisch synchronisiert, sobald wieder eine Verbindung besteht.

Muss das Jugendarbeitsschutzgesetz im Handwerk bereitgestellt werden?

Ja, sobald Sie Auszubildende oder Praktikanten unter 18 Jahren beschäftigen, ist die Bereitstellung des JArbSchG Pflicht (§§ 47, 48, 54 JArbSchG). Seit 2025 darf diese Pflicht digital erfüllt werden. Der gesetzliche Bußgeldrahmen beträgt bis zu 15.000 €.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

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