Aushangpflichtige Gesetze für Handwerk & Bau
- Keine Zahlungsdaten nötig
- Testphase endet automatisch
Handwerksbetriebe – ob Schreinerei, Malerbetrieb, Kfz-Werkstatt oder Bauunternehmen – stehen bei der Erfüllung ihrer Aushangpflichten vor einer besonderen Herausforderung: Die Belegschaft arbeitet selten an einem festen Ort. Gesellen sind auf Baustellen unterwegs, Monteure beim Kunden, Azubis wechseln zwischen Werkstatt und überbetrieblicher Ausbildung. Ein Ordner im Büro des Meisters reicht da nicht aus.
- Rechtsgrundlage
- § 16 Abs. 1 ArbZG – seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Was der digitale Aushang hier konkret ändert.
Was in diesem Betrieb bereitstehen muss.
| Vorschrift | Warum sie gilt | Einstufung |
|---|---|---|
| ArbeitszeitgesetzArbZG | § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber | Pflicht |
| GleichbehandlungsgesetzAGG | § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht | Pflicht |
| MutterschutzgesetzMuSchG | Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen | Pflicht |
| JugendarbeitsschutzgesetzJArbSchG | § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 | Pflicht |
| Grundsätze der PräventionDGUV V1 | Pflicht für jeden Betrieb | Pflicht |
| GefahrstoffverordnungGefStoffV | Umgang mit Lacken, Lösungsmitteln etc. | Pflicht |
| ArbeitsschutzgesetzArbSchG | Grundlage Arbeitsschutz | Empfohlen |
| BetriebssicherheitsverordnungBetrSichV | Maschinen und Arbeitsmittel | Empfohlen |
| Elektrische Anlagen und BetriebsmittelDGUV V3 | Pruefpflicht elektrischer Anlagen | Empfohlen |
| PSA-BenutzungsverordnungPSA-BV | Persoenliche Schutzausruestung | Empfohlen |
| Technische Regel: Prüfungen von ArbeitsmittelnTRBS 1201 | Prüffristen und Dokumentation — als Erweiterung aktivierbar | Optional |
| Technische Regel: Betriebsanweisung GefahrstoffeTRGS 555 | Betriebsanweisungen und Unterweisung — als Erweiterung aktivierbar | Optional |
Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den amtlichen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.
Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie den Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) – inklusive automatischer Aktualisierung und abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.
Was Sie zu dieser Branche wissen sollten.
Aushangpflicht im Handwerk: Was Betriebe wissen müssen
Handwerksbetriebe – ob Schreinerei, Malerbetrieb, Kfz-Werkstatt oder Bauunternehmen – stehen bei der Erfüllung ihrer Aushangpflichten vor einer besonderen Herausforderung: Die Belegschaft arbeitet selten an einem festen Ort. Gesellen sind auf Baustellen unterwegs, Monteure beim Kunden, Azubis wechseln zwischen Werkstatt und überbetrieblicher Ausbildung. Ein Ordner im Büro des Meisters reicht da nicht aus.
Genau hier bringt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) seit dem 1. Januar 2025 eine entscheidende Verbesserung: Die arbeitsrechtlichen Aushangpflichten dürfen nun digital bereitgestellt werden. Für das Handwerk bedeutet das: Alle Mitarbeiter – ob in der Werkstatt, auf der Baustelle oder beim Kundentermin – können per Smartphone oder Tablet jederzeit auf die Pflichtgesetze zugreifen.
Die Voraussetzung gemäß § 16 ArbZG: Die elektronische Bereitstellung muss über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen, und alle Beschäftigten müssen ungehindert und dauerhaft Zugang haben. Eine Webplattform mit mobilem Zugriff erfüllt diese Anforderung ideal.
Die wichtigsten Pflichtgesetze für Handwerksbetriebe im Detail
Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16): Die Grundlage aller Aushangpflichten. Im Handwerk mit seinen oft langen Arbeitstagen auf Baustellen und saisonalen Spitzen ist das ArbZG besonders relevant. Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen und Ruhezeiten müssen allen Beschäftigten bekannt sein. Die digitale Bereitstellung ist seit 2025 erlaubt – ideal für mobile Teams.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §§ 47, 48, 54): Handwerksbetriebe sind das Rückgrat der dualen Ausbildung in Deutschland. Werden Auszubildende unter 18 Jahren beschäftigt, muss das JArbSchG bereitgestellt werden. Es regelt spezielle Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Verbot bestimmter Tätigkeiten für Jugendliche. Die digitale Bereitstellung ist seit 2025 möglich.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Vom Maler über den Kfz-Mechatroniker bis zum Schreiner – im Handwerk wird regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet: Lacke, Lösungsmittel, Säuren, Klebstoffe. Die GefStoffV regelt den sicheren Umgang und die Informationspflichten gegenüber den Beschäftigten. Die Bereitstellung kann digital erfolgen.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Maschinen, Werkzeuge, Gerüste, Leitern – Handwerksbetriebe nutzen vielfältige Arbeitsmittel. Die BetrSichV regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung. Beschäftigte müssen über die geltenden Vorschriften informiert sein.
Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): Ab drei regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht. In vielen Handwerksbetrieben mit Büro- und Verwaltungskräften ist diese Schwelle erreicht. Digital seit 2025 bereitstellbar.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Gilt für jeden Betrieb und regelt die grundlegenden Pflichten der Unfallverhütung. Kann digital bereitgestellt werden.
Häufige Fehler und Bußgelder im Handwerk
Gerade bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft (BG Bau, BG ETEM u.a.) oder die Gewerbeaufsicht fallen im Handwerk immer wieder dieselben Verstöße auf:
- Gesetze nur in der Werkstatt, nicht auf der Baustelle: Die Aushangpflicht gilt überall dort, wo Beschäftigte arbeiten. Ein Aushang in der Werkstatt nützt nichts, wenn die Mannschaft auf der Baustelle ist. Die digitale Lösung mit mobilem Zugriff schließt diese Lücke.
- Veraltete Gesetzestexte: Oft hängen noch Fassungen von vor Jahren aus. Bußgeld bis 5.000 € (§ 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG). Mit der digitalen Bereitstellung sind Ihre Texte automatisch aktuell.
- JArbSchG fehlt trotz Azubis: Viele Betriebe vergessen, dass bei minderjährigen Auszubildenden das Jugendarbeitsschutzgesetz bereitgestellt werden muss. Bußgeld bis 30.000 € (§ 58 JArbSchG).
- Keine Unterweisung zu Gefahrstoffen: Die GefStoffV verlangt regelmäßige Unterweisungen. Fehlende Dokumentation kann bei Arbeitsunfällen schwerwiegende haftungsrechtliche Folgen haben.
- Kein Zugang für Teilzeitkräfte und Minijobber: Auch geringfügig Beschäftigte müssen Zugang zu den Pflichtgesetzen haben. Eine digitale Plattform stellt dies automatisch sicher.
Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?
Für Handwerksbetriebe ist die digitale Bereitstellung seit 2025 ein echter Gewinn – praktisch alle relevanten Aushangpflichten können elektronisch erfüllt werden:
| Gesetz | Digital erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchG | Ja | Elektronisch seit 2025 erlaubt |
| GefStoffV, BetrSichV | Ja | Elektronisch bereitstellbar |
| DGUV V1, DGUV V3 | Ja | Elektronisch bereitstellbar |
| PSA-BV | Ja | Elektronisch bereitstellbar |
| Flucht-/Rettungspläne | Nein | Physisch in Werkstatt/Baustelle |
Im Handwerk sind keine branchenspezifischen physischen Aushangpflichten (wie JuSchG oder PAngV in der Gastronomie) zu beachten. Das bedeutet: Mit einer digitalen Lösung können Sie nahezu alle Pflichten elektronisch erfüllen. Lediglich Flucht- und Rettungspläne müssen weiterhin physisch in Werkstatt und auf der Baustelle aushängen.
Unser Premium-Paket bietet zusätzlich eine Offline-App – ideal für Baustellen ohne stabilen Internetempfang. QR-Codes zum Aushängen im Bauwagen oder an der Werkstatttür ermöglichen den schnellen Zugriff per Smartphone.
Kurz beantwortet.
Welche Gesetze müssen in Handwerksbetrieben ausgehängt werden?
Handwerksbetriebe müssen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und bei Auszubildenden unter 18 das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bereitstellen. Ab 3 beschäftigten Frauen kommt das MuSchG hinzu. Branchenspezifische Verordnungen wie BaustellV und GefStoffV haben keine explizite Aushangpflicht, sind aber als Arbeitsschutz-Grundlage empfohlen.
Wie erfülle ich die Aushangpflicht auf Baustellen?
Mit unserer digitalen Lösung können Mitarbeiter per Smartphone auf die Gesetze zugreifen. Im Premium-Paket erhalten Sie zusätzlich QR-Codes zum Aushängen und eine Offline-App.
Gilt die Aushangpflicht auch für Ein-Mann-Betriebe?
Sobald Sie einen Mitarbeiter beschäftigen – auch Auszubildende oder Minijobber – müssen die relevanten Gesetze zugänglich sein. Für reine Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellte gelten reduzierte Pflichten.
Funktioniert die digitale Bereitstellung auch ohne Internet auf der Baustelle?
Ja, unser Premium-Paket enthält eine Offline-App (PWA), die alle Gesetzestexte lokal auf dem Smartphone speichert. So haben Ihre Mitarbeiter auch auf Baustellen ohne stabilen Internetempfang jederzeit Zugriff. Die Texte werden automatisch synchronisiert, sobald wieder eine Verbindung besteht.
Muss das Jugendarbeitsschutzgesetz im Handwerk bereitgestellt werden?
Ja, sobald Sie Auszubildende oder Praktikanten unter 18 Jahren beschäftigen, ist die Bereitstellung des JArbSchG Pflicht (§§ 47, 48, 54 JArbSchG). Seit 2025 darf diese Pflicht digital erfüllt werden. Der gesetzliche Bußgeldrahmen des § 58 JArbSchG reicht bis zu 30.000 €.
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