Branche

Aushangpflichtige Gesetze für Gastronomie & Restaurant

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch

Gastronomische Betriebe – ob Restaurant, Café, Bar, Imbiss oder Kantine – unterliegen besonders umfangreichen Aushangpflichten. Neben den für alle Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen branchenspezifische Regelungen aus dem Lebensmittel-, Jugendschutz- und Hygienerecht hinzu.

Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 ArbZG – seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Für Ihren Betrieb

Was der digitale Aushang hier konkret ändert.

Arbeitsrechtliche Aushangpflichten (ArbZG, MuSchG u.a.) digital erfüllen
Alle Filialen und Standorte mit einer Lizenz
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Auch für Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz zugänglich
Hinweis: Jugendschutzaushang (§ 3 JuSchG) und Preisverzeichnis (PAngV) erfordern weiterhin physischen Aushang
11 Vorschriften

Was in diesem Betrieb bereitstehen muss.

Aushangpflichtige und empfohlene Vorschriften für diese Branche
VorschriftWarum sie giltEinstufung
ArbeitszeitgesetzArbZG § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber Pflicht
GleichbehandlungsgesetzAGG § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
MutterschutzgesetzMuSchG Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht
JugendarbeitsschutzgesetzJArbSchG § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Pflicht
Grundsätze der PräventionDGUV V1 Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
JugendschutzgesetzJuSchG § 3 Abs. 1 – Physischer Aushang in jeder Gaststätte Pflicht
InfektionsschutzgesetzIfSG § 43 – Belehrung Lebensmittelpersonal Pflicht
PreisangabenverordnungPAngV § 13 – Preisverzeichnis neben dem Eingang (physisch) Pflicht
EU-Lebensmittelhygiene-VerordnungVO 852/2004 Pflicht für jeden Lebensmittelunternehmer (HACCP) Pflicht
Lebensmittelinformations-VO (EU 1169/2011)LMIV Allergenkennzeichnung (digital erlaubt) Empfohlen
GaststättengesetzGastG Landesrecht beachten (seit 2006) Empfohlen

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den amtlichen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie den Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) – inklusive automatischer Aktualisierung und abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.

In der Praxis

Was Sie zu dieser Branche wissen sollten.

Aushangpflicht in der Gastronomie: Was Betriebe wissen müssen

Gastronomische Betriebe – ob Restaurant, Café, Bar, Imbiss oder Kantine – unterliegen besonders umfangreichen Aushangpflichten. Neben den für alle Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen branchenspezifische Regelungen aus dem Lebensmittel-, Jugendschutz- und Hygienerecht hinzu.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Jeder Arbeitgeber muss einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen. Seit der Gesetzesänderung 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt – vorausgesetzt, alle Beschäftigten haben jederzeit Zugang.

Die wichtigsten Pflichtgesetze für Gastronomen im Detail

Jugendschutzgesetz (JuSchG § 3 Abs. 1): In jeder Gaststätte müssen die Vorschriften §§ 4 bis 13 JuSchG durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekanntgemacht werden. Dieser Aushang muss physisch erfolgen – eine rein digitale Bereitstellung reicht hier nicht aus. Der gesetzliche Bußgeldrahmen beträgt bis zu 50.000 €.

Infektionsschutzgesetz (IfSG § 43): Alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen eine Belehrung nach § 43 IfSG. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, die Folgebelehrungen alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber. Die Dokumentation dieser Belehrungen gehört zu den Pflichtunterlagen.

Preisangabenverordnung (PAngV § 13): Gaststätten müssen ein Preisverzeichnis am Eingang oder neben dem Eingang anbringen. Auch dieses muss physisch vorhanden sein.

EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO 852/2004): Jeder Lebensmittelunternehmer muss ein HACCP-Konzept einrichten und dokumentieren. Die Verordnung selbst gehört zum Pflichtprogramm der Aushangpflichten.

Häufige Fehler und Bußgelder in der Gastronomie

Die häufigsten Fehler in gastronomischen Betrieben:

  • Fehlender Jugendschutzaushang: Bußgeld bis 50.000 € (§ 28 JuSchG). Besonders häufig bei Neueröffnungen vergessen.
  • Kein oder veraltetes Arbeitszeitgesetz: Bußgeld bis 5.000 € (§ 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG). Oft hängen noch alte Fassungen aus.
  • Fehlende IfSG-Belehrungen: Bußgeld bis 25.000 € (§ 73 IfSG). Besonders bei hoher Mitarbeiterfluktuation passiert es schnell, dass Folgebelehrungen versäumt werden.
  • Kein Preisverzeichnis am Eingang: Abmahnung oder Bußgeld durch Ordnungsamt.

Mit unserer digitalen Lösung bleiben Ihre Gesetzestexte automatisch aktuell. Sie müssen sich nicht mehr darum kümmern, ob sich ein Gesetz geändert hat – wir übernehmen das für Sie.

Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?

Seit 2025 erlaubt § 16 ArbZG ausdrücklich die elektronische Bereitstellung. Für die Gastronomie gilt jedoch eine wichtige Unterscheidung:

GesetzDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
JuSchG (§ 3)NeinPhysischer Aushang vorgeschrieben
PAngV (§ 13)NeinPreisverzeichnis am Eingang
LMIV (Allergene)JaElektronische Kennzeichnung erlaubt
IfSG, HACCPJaDokumentation digital möglich

Unsere Plattform stellt Ihnen alle Gesetze digital bereit, die elektronisch bereitgestellt werden dürfen. Für Gesetze mit physischer Aushangpflicht (JuSchG, PAngV) erhalten Sie den vollständigen Text zum Ausdrucken.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Muss das Jugendschutzgesetz in jeder Gaststätte ausgehängt werden?

Ja, nach § 3 Abs. 1 JuSchG müssen die relevanten Vorschriften (§§ 4–13) in jeder Gaststätte durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren physischen Aushang bekanntgemacht werden. Dieser Aushang kann nicht digital ersetzt werden. Unsere Plattform stellt Ihnen den vollständigen Gesetzestext ergänzend digital bereit.

Welche Gesetze können in der Gastronomie digital bereitgestellt werden?

§ 16 ArbZG erlaubt seit 2025 ausdrücklich die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Preisverzeichnis (PAngV) erfordern weiterhin einen physischen Aushang. Die Allergenkennzeichnung (LMIV) darf auch elektronisch erfolgen. Welche Pflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.

Gilt die Aushangpflicht auch für Cafés und Bars?

Ja, alle gastronomischen Betriebe unterliegen den Aushangpflichten. Für das Arbeitszeitgesetz erlaubt § 16 ArbZG seit 2025 die elektronische Bereitstellung. Für den Jugendschutzaushang und das Preisverzeichnis bleibt der physische Aushang vorgeschrieben.

Welche Bußgeldrahmen gelten bei fehlendem Gesetzesaushang in der Gastronomie?

Die gesetzlichen Bußgeldrahmen variieren je nach Gesetz: Fehlender Jugendschutzaushang nach § 28 JuSchG bis zu 50.000 €, Verstöße gegen die Aushangpflicht nach § 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG bis zu 5.000 €, fehlende IfSG-Belehrungen nach § 73 IfSG bis zu 25.000 €. Diese Pflichten können bei Kontrollen durch Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt oder Gesundheitsamt geprüft werden.

Brauche ich den Gesetzesaushang auch bei nur einem Mitarbeiter?

Ja, die Aushangpflicht nach § 16 ArbZG gilt ab dem ersten Arbeitnehmer. Sobald Sie Personal beschäftigen – auch Aushilfen, Minijobber oder Auszubildende – müssen die relevanten Gesetze zugänglich sein. Lediglich das Mutterschutzgesetz gilt erst bei mehr als drei regelmäßig beschäftigten Frauen.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

Starten Sie mit der branchenspezifischen Auswahl für Ihren Betrieb — die Vorschriften sind vorausgewählt.

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch