Warum unsere Lösung für Ihre Branche?

Arbeitsrechtliche Aushangpflichten (ArbZG, MuSchG u.a.) digital erfüllen

Alle Filialen und Standorte mit einer Lizenz

Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen

Auch für Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz zugänglich

Hinweis: Jugendschutzaushang (§ 3 JuSchG) und Preisverzeichnis (PAngV) erfordern weiterhin physischen Aushang

Relevante Gesetze für Ihre Branche

Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.

Gesetz Bezeichnung Relevanz Status
ArbZG Arbeitszeitgesetz § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber Pflicht
AGG Gleichbehandlungsgesetz § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
MuSchG Mutterschutzgesetz Ab 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Pflicht
DGUV V1 Grundsätze der Prävention Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
JuSchG Jugendschutzgesetz § 3 Abs. 1 – Physischer Aushang in jeder Gaststätte Pflicht
IfSG Infektionsschutzgesetz § 43 – Belehrung Lebensmittelpersonal Pflicht
PAngV Preisangabenverordnung § 13 – Preisverzeichnis neben dem Eingang (physisch) Pflicht
VO 852/2004 EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung Pflicht für jeden Lebensmittelunternehmer (HACCP) Pflicht
LMIV Lebensmittelinformations-VO (EU 1169/2011) Allergenkennzeichnung (digital erlaubt) Empfohlen
GastG Gaststättengesetz Landesrecht beachten (seit 2006) Empfohlen

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.

Aushangpflicht in der Gastronomie: Was Betriebe wissen müssen

Gastronomische Betriebe – ob Restaurant, Café, Bar, Imbiss oder Kantine – unterliegen besonders umfangreichen Aushangpflichten. Neben den für alle Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen branchenspezifische Regelungen aus dem Lebensmittel-, Jugendschutz- und Hygienerecht hinzu.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Jeder Arbeitgeber muss einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen. Seit der Gesetzesänderung 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt – vorausgesetzt, alle Beschäftigten haben jederzeit Zugang.

Die wichtigsten Pflichtgesetze für Gastronomen im Detail

Jugendschutzgesetz (JuSchG § 3 Abs. 1): In jeder Gaststätte müssen die Vorschriften §§ 4 bis 13 JuSchG durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekanntgemacht werden. Dieser Aushang muss physisch erfolgen – eine rein digitale Bereitstellung reicht hier nicht aus. Der gesetzliche Bußgeldrahmen beträgt bis zu 50.000 €.

Infektionsschutzgesetz (IfSG § 43): Alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen eine Belehrung nach § 43 IfSG. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt, die Folgebelehrungen alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber. Die Dokumentation dieser Belehrungen gehört zu den Pflichtunterlagen.

Preisangabenverordnung (PAngV § 13): Gaststätten müssen ein Preisverzeichnis am Eingang oder neben dem Eingang anbringen. Auch dieses muss physisch vorhanden sein.

EU-Lebensmittelhygieneverordnung (VO 852/2004): Jeder Lebensmittelunternehmer muss ein HACCP-Konzept einrichten und dokumentieren. Die Verordnung selbst gehört zum Pflichtprogramm der Aushangpflichten.

Häufige Fehler und Bußgelder in der Gastronomie

Die häufigsten Fehler in gastronomischen Betrieben:

  • Fehlender Jugendschutzaushang: Bußgeld bis 50.000 € (§ 28 JuSchG). Besonders häufig bei Neueröffnungen vergessen.
  • Kein oder veraltetes Arbeitszeitgesetz: Bußgeld bis 2.500 € (§ 22 ArbZG). Oft hängen noch alte Fassungen aus.
  • Fehlende IfSG-Belehrungen: Bußgeld bis 25.000 € (§ 73 IfSG). Besonders bei hoher Mitarbeiterfluktuation passiert es schnell, dass Folgebelehrungen versäumt werden.
  • Kein Preisverzeichnis am Eingang: Abmahnung oder Bußgeld durch Ordnungsamt.

Mit unserer digitalen Lösung bleiben Ihre Gesetzestexte automatisch aktuell. Sie müssen sich nicht mehr darum kümmern, ob sich ein Gesetz geändert hat – wir übernehmen das für Sie.

Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?

Seit 2025 erlaubt § 16 ArbZG ausdrücklich die elektronische Bereitstellung. Für die Gastronomie gilt jedoch eine wichtige Unterscheidung:

GesetzDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
JuSchG (§ 3)NeinPhysischer Aushang vorgeschrieben
PAngV (§ 13)NeinPreisverzeichnis am Eingang
LMIV (Allergene)JaElektronische Kennzeichnung erlaubt
IfSG, HACCPJaDokumentation digital möglich

Unsere Plattform stellt Ihnen alle Gesetze digital bereit, die elektronisch bereitgestellt werden dürfen. Für Gesetze mit physischer Aushangpflicht (JuSchG, PAngV) erhalten Sie den vollständigen Text zum Ausdrucken.

Premium-Funktionen & Add-ons

Compliance auf Knopfdruck

Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.

Kenntnisnahme-Bestätigungen

Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.

Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.

Pflicht-Schulungen

Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.

Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.

Mehr über Pflichtschulungen erfahren

Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.

Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.

Mehr über Hinweisgeberschutz erfahren

Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:

Brandschutzunterweisung DSGVO-Datenschutz AGG-Schulung Compliance & Antikorruption KI-Kompetenz (EU AI Act) Bildschirmarbeit & Ergonomie UVV-Fahrerunterweisung Lebensmittelhygiene

Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.

Häufige Fragen

Muss das Jugendschutzgesetz in jeder Gaststätte ausgehängt werden?

Ja, nach § 3 Abs. 1 JuSchG müssen die relevanten Vorschriften (§§ 4–13) in jeder Gaststätte durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren physischen Aushang bekanntgemacht werden. Dieser Aushang kann nicht digital ersetzt werden. Unsere Plattform stellt Ihnen den vollständigen Gesetzestext ergänzend digital bereit.

Welche Gesetze können in der Gastronomie digital bereitgestellt werden?

§ 16 ArbZG erlaubt seit 2025 ausdrücklich die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das Preisverzeichnis (PAngV) erfordern weiterhin einen physischen Aushang. Die Allergenkennzeichnung (LMIV) darf auch elektronisch erfolgen. Welche Pflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.

Gilt die Aushangpflicht auch für Cafés und Bars?

Ja, alle gastronomischen Betriebe unterliegen den Aushangpflichten. Für das Arbeitszeitgesetz erlaubt § 16 ArbZG seit 2025 die elektronische Bereitstellung. Für den Jugendschutzaushang und das Preisverzeichnis bleibt der physische Aushang vorgeschrieben.

Welche Bußgeldrahmen gelten bei fehlendem Gesetzesaushang in der Gastronomie?

Die gesetzlichen Bußgeldrahmen variieren je nach Gesetz: Fehlender Jugendschutzaushang nach § 28 JuSchG bis zu 50.000 €, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz nach § 22 ArbZG bis zu 2.500 €, fehlende IfSG-Belehrungen nach § 73 IfSG bis zu 25.000 €. Diese Pflichten können bei Kontrollen durch Gewerbeaufsicht, Ordnungsamt oder Gesundheitsamt geprüft werden.

Brauche ich den Gesetzesaushang auch bei nur einem Mitarbeiter?

Ja, die Aushangpflicht nach § 16 ArbZG gilt ab dem ersten Arbeitnehmer. Sobald Sie Personal beschäftigen – auch Aushilfen, Minijobber oder Auszubildende – müssen die relevanten Gesetze zugänglich sein. Lediglich das Mutterschutzgesetz gilt erst ab drei regelmäßig beschäftigten Frauen.

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