Warum unsere Lösung für Ihre Branche?

Alle Filialen mit einer Lizenz abdecken

Mitarbeiter auf der Verkaufsfläche erreichen

Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen

QR-Code für Aushang im Pausenraum (Premium)

Hinweis: Jugendschutzaushang (§ 3 JuSchG) gilt nur für Gaststätten, nicht für regulären Einzelhandel

Relevante Gesetze für Ihre Branche

Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.

Gesetz Bezeichnung Relevanz Status
ArbZG Arbeitszeitgesetz § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber Pflicht
AGG Gleichbehandlungsgesetz § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
MuSchG Mutterschutzgesetz Ab 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Pflicht
DGUV V1 Grundsätze der Prävention Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
PAngV Preisangabenverordnung § 13 – Preisauszeichnung im Handel Pflicht
JuSchG Jugendschutzgesetz § 9/§ 10 – Verkauf von Alkohol/Tabak an Jugendliche Pflicht
LadSchlG Ladenschlussgesetz § 21 – Verzeichnispflicht bei Sonn-/Feiertagsarbeit Pflicht
ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz (Auszug) § 61b – Teil der AGG-Aushangsammlung Pflicht
IfSG Infektionsschutzgesetz Bei Lebensmittelhandel: Belehrung nach § 43 Empfohlen
VO 852/2004 EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung Bei Lebensmittelhandel relevant Empfohlen

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.

Aushangpflicht im Einzelhandel: Was Betriebe wissen müssen

Ob Laden, Supermarkt, Fachgeschäft oder Filiale – im Einzelhandel gelten umfangreiche Aushangpflichten, die jeder Arbeitgeber kennen muss. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen branchenspezifische Regelungen aus dem Ladenschlussrecht und der Preisangabenverordnung hinzu.

Die zentrale Grundlage bildet § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Jeder Arbeitgeber muss das Arbeitszeitgesetz und die darauf gestützten Rechtsverordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen. Seit dem Inkrafttreten des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) zum 1. Januar 2025 ist die digitale Bereitstellung ausdrücklich erlaubt – eine erhebliche Erleichterung gerade für Einzelhändler mit mehreren Filialen.

Das bedeutet: Statt in jeder Filiale physische Ordner mit Gesetzestexten zu pflegen, können Arbeitgeber ihre Aushangpflichten über eine digitale Plattform erfüllen. Der Zugang muss über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen – ein Intranet oder eine betriebliche App erfüllt diese Voraussetzung. Eine Bereitstellung ausschließlich per E-Mail genügt hingegen nicht.

Die wichtigsten Pflichtgesetze für den Einzelhandel im Detail

Ladenschlussgesetz (LadSchlG § 21): Das Ladenschlussgesetz nimmt im Einzelhandel eine Sonderstellung ein: Es gehört zu den wenigen Gesetzen, die auch nach der Gesetzesänderung 2025 weiterhin physisch ausgehangen werden müssen. § 21 LadSchlG verpflichtet Arbeitgeber, ein Verzeichnis der Beschäftigten, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, an einer für die Beschäftigten zugänglichen Stelle im Betrieb auszuhängen. Dies betrifft insbesondere Supermärkte, Tankstellen-Shops und Geschäfte in Bahnhofsvierteln.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16): Gerade im Einzelhandel mit wechselnden Öffnungszeiten, Spätschichten und Samstagsarbeit ist das ArbZG zentral. Seit 2025 darf es vollständig digital bereitgestellt werden – ideal für Betriebe mit Teilzeitkräften und Aushilfen.

Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): Ab drei regelmäßig beschäftigten Frauen ist das MuSchG auszulegen. Auch dieses darf seit 2025 digital bereitgestellt werden. Im Einzelhandel mit typischerweise hohem Frauenanteil ist diese Pflicht besonders relevant.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §§ 47, 48): Wer Auszubildende unter 18 Jahren beschäftigt, muss das JArbSchG aushängen – ebenfalls seit 2025 digital möglich.

Wichtig: Die Aushangpflicht nach § 3 Abs. 1 JuSchG (Jugendschutzgesetz) gilt ausschließlich für Gaststätten, nicht für den regulären Einzelhandel. Auch wenn in Ihrem Geschäft Alkohol oder Tabak verkauft wird, besteht keine gesetzliche Aushangpflicht nach dem JuSchG. Ein freiwilliger Aushang der Altersvorschriften (§§ 9, 10 JuSchG) ist dennoch empfehlenswert.

Häufige Fehler und Bußgelder im Einzelhandel

Die häufigsten Fehler bei der Erfüllung der Aushangpflicht im Einzelhandel:

  • Veraltete Gesetzestexte in den Filialen: Besonders bei Einzelhändlern mit vielen Standorten hängen oft noch alte Fassungen des ArbZG oder MuSchG aus. Bußgeld nach § 22 ArbZG: bis zu 2.500 €.
  • Fehlender LadSchlG-Aushang bei Sonn-/Feiertagsarbeit: Wer Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen einsetzt, muss das Verzeichnis nach § 21 LadSchlG physisch aushängen. Bußgeld: bis zu 2.500 €.
  • Kein MuSchG-Aushang trotz überwiegend weiblicher Belegschaft: Im Einzelhandel sind häufig mehr als drei Frauen beschäftigt – das MuSchG muss dann bereitgestellt werden.
  • Verwechslung JuSchG und JArbSchG: Viele Einzelhändler glauben, sie müssten das Jugendschutzgesetz (JuSchG) aushängen. Die Pflicht nach § 3 JuSchG gilt jedoch nur für Gaststätten. Relevant ist im Einzelhandel das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – und nur bei Beschäftigung Jugendlicher.

Mit unserer digitalen Lösung gehören veraltete Aushänge der Vergangenheit an. Alle Gesetzestexte werden automatisch aktualisiert, sobald sich etwas ändert – in jeder Filiale gleichzeitig, ohne manuellen Aufwand.

Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?

Seit dem BEG IV (2025) dürfen die meisten arbeitsrechtlichen Aushangpflichten im Einzelhandel digital erfüllt werden. Lediglich das Ladenschlussgesetz erfordert weiterhin einen physischen Aushang:

GesetzDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
LadSchlG (§ 21)NeinPhysischer Aushang weiterhin Pflicht
TzBfG (§ 18)JaWichtig bei vielen Teilzeitkräften
SGB VII (Unfallverhütung)JaDGUV-Vorschriften digital möglich

Das heißt: Fast alle Aushangpflichten im Einzelhandel können Sie bereits heute digital erfüllen. Nur für das Ladenschlussgesetz benötigen Sie weiterhin den physischen Aushang – den vollständigen Text stellen wir Ihnen selbstverständlich auch zum Ausdrucken bereit.

Premium-Funktionen & Add-ons

Compliance auf Knopfdruck

Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.

Kenntnisnahme-Bestätigungen

Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.

Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.

Pflicht-Schulungen

Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.

Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.

Mehr über Pflichtschulungen erfahren

Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.

Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.

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Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:

Brandschutzunterweisung DSGVO-Datenschutz AGG-Schulung Compliance & Antikorruption KI-Kompetenz (EU AI Act) Bildschirmarbeit & Ergonomie UVV-Fahrerunterweisung Lebensmittelhygiene

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Häufige Fragen

Welche Gesetze müssen im Einzelhandel ausgehängt werden?

Im Einzelhandel sind das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Ladenschlussgesetz (LadSchlG), das Mutterschutzgesetz (MuSchG, ab 3 Frauen) und das AGG die wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze. Bei Beschäftigung Jugendlicher kommt das JArbSchG hinzu.

Gilt die Aushangpflicht für alle Filialen?

Ja, jede Filiale muss die Gesetze bereitstellen. Seit 2025 ist die digitale Bereitstellung der arbeitsrechtlichen Gesetze (ArbZG, MuSchG u.a.) ausdrücklich erlaubt. Mit unserer Lösung decken Sie alle Standorte mit einer Lizenz ab.

Muss das Jugendschutzgesetz im Supermarkt ausgehängt werden?

Die Aushangpflicht nach § 3 Abs. 1 JuSchG gilt ausdrücklich nur für Gaststätten, nicht für den regulären Einzelhandel. Bei Verkauf von Alkohol und Tabak empfiehlt es sich dennoch, einen Aushang mit den relevanten Altersvorschriften (§§ 9, 10 JuSchG) gut sichtbar anzubringen.

Warum muss das Ladenschlussgesetz weiterhin physisch aushängen?

Das Ladenschlussgesetz (LadSchlG) gehört zu den wenigen Gesetzen, die vom BEG IV nicht erfasst wurden. § 21 LadSchlG verlangt weiterhin den physischen Aushang des Verzeichnisses der an Sonn- und Feiertagen beschäftigten Arbeitnehmer. Alle anderen arbeitsrechtlichen Gesetze (ArbZG, MuSchG, AGG u.a.) können Sie seit 2025 digital bereitstellen.

Können Teilzeitkräfte und Aushilfen auf die digitalen Gesetze zugreifen?

Ja, die digitale Bereitstellung muss so erfolgen, dass alle Beschäftigten – auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Aushilfen – jederzeit ungehinderten Zugang haben. Unsere Lösung funktioniert auf jedem Smartphone, Tablet oder PC, sodass auch Mitarbeiter ohne festen Arbeitsplatz die Gesetze einsehen können.

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