Warum unsere Lösung für Ihre Branche?
Jede Baustelle abgedeckt – QR-Code am Bauzaun oder im Baucontainer
Kolonnen und Subunternehmer-Teams per Smartphone erreichen
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Offline-App für Baustellen ohne Netz (Premium)
BRTV- und Tarif-Hinweise zentral gepflegt statt je Baustelle
Mehrsprachige Oberfläche – u. a. Türkisch, Polnisch, Russisch
Relevante Gesetze für Ihre Branche
Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.
| Gesetz | Bezeichnung | Relevanz | Status |
|---|---|---|---|
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz | § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber, inkl. geltender Tarifverträge | Pflicht |
| TVG | Tarifvertragsgesetz | § 8 – Bekanntgabe des allgemeinverbindlichen BRTV-Bau | Pflicht |
| BaustellV | Baustellenverordnung | § 2 Abs. 3 – Vorankündigung sichtbar auf der Baustelle | Pflicht |
| AGG | Gleichbehandlungsgesetz | § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht | Pflicht |
| JArbSchG | Jugendarbeitsschutzgesetz | § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 | Pflicht |
| DGUV V1 | Grundsätze der Prävention | § 12 – UVVen zugänglich machen, Pflicht für jeden Betrieb | Pflicht |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung | § 14 – Betriebsanweisungen für Stäube, Epoxide, Bitumen | Pflicht |
| SchwarzArbG | Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz | § 2a – Schriftlicher Hinweis auf Ausweismitführung am Bau | Pflicht |
| MuSchG | Mutterschutzgesetz | Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen | Empfohlen |
| DGUV V38 | Bauarbeiten | Geltende UVV für Bauarbeiten | Empfohlen |
| BetrSichV | Betriebssicherheitsverordnung | Gerüste, Krane, Maschinen | Empfohlen |
| AEntG | Arbeitnehmer-Entsendegesetz | § 4 – Branchenmindestlöhne im Bauhaupt- und Baunebengewerbe | Empfohlen |
| LärmVibArbSchV | Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung | Hauptexpositionen am Bau | Empfohlen |
| TRGS 519 | Technische Regel: Asbest (ASI-Arbeiten) | Abbruch, Sanierung, Instandhaltung — als Erweiterung aktivierbar | Optional |
| TRBS 2121 | Technische Regel: Gefährdung durch Absturz | Gerüste, Leitern, Zugangsverfahren — als Erweiterung aktivierbar | Optional |
| ASR A5.2 | Technische Regel: Straßenbaustellen | Arbeitsplätze im Grenzbereich zum Verkehr — als Erweiterung aktivierbar | Optional |
Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.
Neu — Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren digitalen Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) — inklusive automatischer Aktualisierung und direkt abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.
Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.
Aushangpflicht am Bau: Der Arbeitsort wechselt mit jedem Auftrag
Baubetriebe erfüllen ihre Aushangpflichten an dem Ort, an dem gearbeitet wird – und der wechselt mit jedem Auftrag. Neben den Basisgesetzen wie ArbZG und AGG kommen am Bau der allgemeinverbindliche BRTV (§ 8 TVG, § 16 ArbZG), die Vorankündigung nach § 2 Abs. 3 BaustellV und die schriftliche Hinweispflicht zur Ausweismitführung (§ 2a SchwarzArbG) hinzu – das Baugewerbe ist ausdrücklich Ausweismitführungsbranche.
Ein Ordner im Baucontainer ist bei drei parallelen Baustellen chancenlos. Die digitale Bereitstellung per Smartphone und QR-Code am Bauzaun erreicht jede Kolonne – seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zum 1. Januar 2025 ausdrücklich rechtskonform, sofern alle Beschäftigten ungehindert und dauerhaft Zugang haben (§ 16 ArbZG).
Dazu kommen die Unfallverhütungsvorschriften: DGUV Vorschrift 1 verpflichtet dazu, die geltenden UVVen – am Bau insbesondere die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ – den Versicherten zugänglich zu machen. Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV für Stäube, Epoxidharze oder Bitumen gehören auf jeder Baustelle dazu.
Digital vs. physisch: Was am Bau elektronisch erlaubt ist
Die meisten Aushangpflichten können im Baugewerbe seit 2025 elektronisch erfüllt werden – mit zwei wichtigen Ausnahmen:
| Pflicht | Digital erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| ArbZG, AGG, MuSchG, JArbSchG, TVG/BRTV | Ja | Elektronisch seit 2025 erlaubt |
| GefStoffV-Betriebsanweisungen, BetrSichV | Ja | Elektronisch bereitstellbar |
| DGUV V1, DGUV V38 | Ja | Elektronisch bereitstellbar |
| Vorankündigung nach § 2 Abs. 3 BaustellV | Nein | Sichtbar auf der Baustelle aushängen |
| Flucht-/Rettungspläne | Nein | Physisch vor Ort |
Der schriftliche Hinweis zur Ausweismitführung nach § 2a SchwarzArbG muss nachweislich erfolgen – die dokumentierte digitale Bereitstellung mit Kenntnisnachweis (Premium) liefert genau diesen Beleg. Für Baustellen ohne stabilen Empfang hält die Offline-App (Premium) alle Texte lokal vor.
Compliance auf Knopfdruck
Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.
Kenntnisnahme-Bestätigungen
Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.
Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.
Pflicht-Schulungen
Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.
Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.
Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.
Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.
Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:
Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
Welche Gesetze müssen im Baugewerbe ausgehängt werden?
Neben dem Arbeitszeitgesetz (§ 16 ArbZG) und dem AGG gehören am Bau der allgemeinverbindliche BRTV (Bekanntgabe nach § 8 TVG), bei Auszubildenden unter 18 das JArbSchG und ab mehr als drei beschäftigten Frauen das MuSchG dazu. Die Vorankündigung nach § 2 Abs. 3 BaustellV muss bei größeren Baustellen sichtbar vor Ort aushängen.
Gilt der BRTV-Bau auch für nicht tarifgebundene Betriebe?
Ja. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe ist allgemeinverbindlich und gilt damit im Bauhauptgewerbe unabhängig von einer Tarifbindung. Nach § 8 TVG ist er im Betrieb bekannt zu machen – digital bereitgestellt erfüllen Sie das für alle Baustellen zentral.
Was hat es mit der Ausweismitführungspflicht auf sich?
Das Baugewerbe ist nach § 2a SchwarzArbG eine Branche mit Ausweismitführungspflicht: Beschäftigte müssen ihren Personalausweis oder Pass mitführen, und der Arbeitgeber muss auf diese Pflicht nachweislich schriftlich hinweisen. Eine dokumentierte digitale Bereitstellung liefert diesen Nachweis.
Muss die BaustellV-Vorankündigung physisch aushängen?
Ja. Bei Baustellen über 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 Beschäftigten (oder über 500 Personentagen) verlangt § 2 Abs. 3 BaustellV eine sichtbar auf der Baustelle ausgehängte Vorankündigung – diese eine Pflicht bleibt physisch. Alle übrigen Gesetze können digital bereitgestellt werden.
Wie erreiche ich Kolonnen auf Baustellen ohne Internet?
Das Premium-Paket enthält eine Offline-App (PWA), die alle Texte lokal auf dem Smartphone speichert, plus QR-Codes für Bauzaun und Baucontainer. Synchronisiert wird automatisch, sobald wieder Empfang besteht.
Aushangpflichtige Gesetze für weitere Branchen
Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen
Starten Sie noch heute mit der branchenspezifischen Lösung für Ihren Betrieb.