Branche

Aushangpflichtige Gesetze für das Baugewerbe

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Baubetriebe erfüllen ihre Aushangpflichten an dem Ort, an dem gearbeitet wird – und der wechselt mit jedem Auftrag. Neben den Basisgesetzen wie ArbZG und AGG kommen am Bau der allgemeinverbindliche BRTV (§ 8 TVG, § 16 ArbZG), die Vorankündigung nach § 2 Abs. 3 BaustellV und die schriftliche Hinweispflicht zur Ausweismitführung (§ 2a SchwarzArbG) hinzu – das Baugewerbe ist ausdrücklich Ausweismitführungsbranche.

Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 ArbZG – seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Für Ihren Betrieb

Was der digitale Aushang hier konkret ändert.

Jede Baustelle abgedeckt – QR-Code am Bauzaun oder im Baucontainer
Kolonnen und Subunternehmer-Teams per Smartphone erreichen
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Offline-App für Baustellen ohne Netz (Premium)
BRTV- und Tarif-Hinweise zentral gepflegt statt je Baustelle
Mehrsprachige Oberfläche – u. a. Türkisch, Polnisch, Russisch
16 Vorschriften

Was in diesem Betrieb bereitstehen muss.

Aushangpflichtige und empfohlene Vorschriften für diese Branche
VorschriftWarum sie giltEinstufung
ArbeitszeitgesetzArbZG § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber, inkl. geltender Tarifverträge Pflicht
TarifvertragsgesetzTVG § 8 – Bekanntgabe des allgemeinverbindlichen BRTV-Bau Pflicht
BaustellenverordnungBaustellV § 2 Abs. 3 – Vorankündigung sichtbar auf der Baustelle Pflicht
GleichbehandlungsgesetzAGG § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
JugendarbeitsschutzgesetzJArbSchG § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Pflicht
Grundsätze der PräventionDGUV V1 § 12 – UVVen zugänglich machen, Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
GefahrstoffverordnungGefStoffV § 14 – Betriebsanweisungen für Stäube, Epoxide, Bitumen Pflicht
SchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzSchwarzArbG § 2a – Schriftlicher Hinweis auf Ausweismitführung am Bau Pflicht
MutterschutzgesetzMuSchG Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Empfohlen
BauarbeitenDGUV V38 Geltende UVV für Bauarbeiten Empfohlen
BetriebssicherheitsverordnungBetrSichV Gerüste, Krane, Maschinen Empfohlen
Arbeitnehmer-EntsendegesetzAEntG § 4 – Branchenmindestlöhne im Bauhaupt- und Baunebengewerbe Empfohlen
Lärm- und Vibrations-ArbeitsschutzverordnungLärmVibArbSchV Hauptexpositionen am Bau Empfohlen
Technische Regel: Asbest (ASI-Arbeiten)TRGS 519 Abbruch, Sanierung, Instandhaltung — als Erweiterung aktivierbar Optional
Technische Regel: Gefährdung durch AbsturzTRBS 2121 Gerüste, Leitern, Zugangsverfahren — als Erweiterung aktivierbar Optional
Technische Regel: StraßenbaustellenASR A5.2 Arbeitsplätze im Grenzbereich zum Verkehr — als Erweiterung aktivierbar Optional

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den amtlichen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie den Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) – inklusive automatischer Aktualisierung und abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.

In der Praxis

Was Sie zu dieser Branche wissen sollten.

Aushangpflicht am Bau: Der Arbeitsort wechselt mit jedem Auftrag

Baubetriebe erfüllen ihre Aushangpflichten an dem Ort, an dem gearbeitet wird – und der wechselt mit jedem Auftrag. Neben den Basisgesetzen wie ArbZG und AGG kommen am Bau der allgemeinverbindliche BRTV (§ 8 TVG, § 16 ArbZG), die Vorankündigung nach § 2 Abs. 3 BaustellV und die schriftliche Hinweispflicht zur Ausweismitführung (§ 2a SchwarzArbG) hinzu – das Baugewerbe ist ausdrücklich Ausweismitführungsbranche.

Ein Ordner im Baucontainer ist bei drei parallelen Baustellen chancenlos. Die digitale Bereitstellung per Smartphone und QR-Code am Bauzaun erreicht jede Kolonne – seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zum 1. Januar 2025 ausdrücklich rechtskonform, sofern alle Beschäftigten ungehindert und dauerhaft Zugang haben (§ 16 ArbZG).

Dazu kommen die Unfallverhütungsvorschriften: DGUV Vorschrift 1 verpflichtet dazu, die geltenden UVVen – am Bau insbesondere die DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ – den Versicherten zugänglich zu machen. Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV für Stäube, Epoxidharze oder Bitumen gehören auf jeder Baustelle dazu.

Digital vs. physisch: Was am Bau elektronisch erlaubt ist

Die meisten Aushangpflichten können im Baugewerbe seit 2025 elektronisch erfüllt werden – mit zwei wichtigen Ausnahmen:

PflichtDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, AGG, MuSchG, JArbSchG, TVG/BRTVJaElektronisch seit 2025 erlaubt
GefStoffV-Betriebsanweisungen, BetrSichVJaElektronisch bereitstellbar
DGUV V1, DGUV V38JaElektronisch bereitstellbar
Vorankündigung nach § 2 Abs. 3 BaustellVNeinSichtbar auf der Baustelle aushängen
Flucht-/RettungspläneNeinPhysisch vor Ort

Der schriftliche Hinweis zur Ausweismitführung nach § 2a SchwarzArbG muss nachweislich erfolgen – die dokumentierte digitale Bereitstellung mit Kenntnisnachweis (Premium) liefert genau diesen Beleg. Für Baustellen ohne stabilen Empfang hält die Offline-App (Premium) alle Texte lokal vor.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche Gesetze müssen im Baugewerbe ausgehängt werden?

Neben dem Arbeitszeitgesetz (§ 16 ArbZG) und dem AGG gehören am Bau der allgemeinverbindliche BRTV (Bekanntgabe nach § 8 TVG), bei Auszubildenden unter 18 das JArbSchG und ab mehr als drei beschäftigten Frauen das MuSchG dazu. Die Vorankündigung nach § 2 Abs. 3 BaustellV muss bei größeren Baustellen sichtbar vor Ort aushängen.

Gilt der BRTV-Bau auch für nicht tarifgebundene Betriebe?

Ja. Der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe ist allgemeinverbindlich und gilt damit im Bauhauptgewerbe unabhängig von einer Tarifbindung. Nach § 8 TVG ist er im Betrieb bekannt zu machen – digital bereitgestellt erfüllen Sie das für alle Baustellen zentral.

Was hat es mit der Ausweismitführungspflicht auf sich?

Das Baugewerbe ist nach § 2a SchwarzArbG eine Branche mit Ausweismitführungspflicht: Beschäftigte müssen ihren Personalausweis oder Pass mitführen, und der Arbeitgeber muss auf diese Pflicht nachweislich schriftlich hinweisen. Eine dokumentierte digitale Bereitstellung liefert diesen Nachweis.

Muss die BaustellV-Vorankündigung physisch aushängen?

Ja. Bei Baustellen über 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 Beschäftigten (oder über 500 Personentagen) verlangt § 2 Abs. 3 BaustellV eine sichtbar auf der Baustelle ausgehängte Vorankündigung – diese eine Pflicht bleibt physisch. Alle übrigen Gesetze können digital bereitgestellt werden.

Wie erreiche ich Kolonnen auf Baustellen ohne Internet?

Das Premium-Paket enthält eine Offline-App (PWA), die alle Texte lokal auf dem Smartphone speichert, plus QR-Codes für Bauzaun und Baucontainer. Synchronisiert wird automatisch, sobald wieder Empfang besteht.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

Starten Sie mit der branchenspezifischen Auswahl für Ihren Betrieb — die Vorschriften sind vorausgewählt.

  • Keine Zahlungsdaten nötig
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