Branche

Aushangpflichtige Gesetze im Gesundheitswesen

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch

Einrichtungen des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Arztpraxen, Rehabilitationskliniken und Rettungsdienste – gehören zu den am stärksten regulierten Branchen in Deutschland. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Aushangpflichten kommen zahlreiche branchenspezifische Vorschriften aus dem Infektionsschutz-, Strahlenschutz- und Medizinprodukterecht hinzu.

Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 ArbZG – seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Für Ihren Betrieb

Was der digitale Aushang hier konkret ändert.

Alle Stationen und Abteilungen mit einer Lizenz
Infektionsschutzgesetz-Pflichten einfach erfüllen
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Mobile Verfügbarkeit für Schichtpersonal
Nachweis für Gesundheitsamt und Aufsichtsbehörden
12 Vorschriften

Was in diesem Betrieb bereitstehen muss.

Aushangpflichtige und empfohlene Vorschriften für diese Branche
VorschriftWarum sie giltEinstufung
ArbeitszeitgesetzArbZG § 16 – Schichtdienst im Krankenhaus Pflicht
GleichbehandlungsgesetzAGG § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
MutterschutzgesetzMuSchG Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht
JugendarbeitsschutzgesetzJArbSchG § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Pflicht
Grundsätze der PräventionDGUV V1 Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
InfektionsschutzgesetzIfSG Kerngesetz im Gesundheitswesen Pflicht
BiostoffverordnungBioStoffV Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen Pflicht
GefahrstoffverordnungGefStoffV Desinfektionsmittel, Zytostatika Pflicht
StrahlenschutzgesetzStrlSchG Bei Röntgen und Strahlentherapie Pflicht
Medizinprodukte-BetreiberverordnungMPBetreibV Betrieb von Medizinprodukten Pflicht
Medizinprodukterecht-DurchführungsgesetzMPDG Umgang mit Medizinprodukten Pflicht
ArbeitsschutzgesetzArbSchG Grundlage Arbeitsschutz (keine explizite Aushangpflicht) Empfohlen

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den amtlichen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie den Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) – inklusive automatischer Aktualisierung und abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.

In der Praxis

Was Sie zu dieser Branche wissen sollten.

Aushangpflicht im Gesundheitswesen: Was Betriebe wissen müssen

Einrichtungen des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Arztpraxen, Rehabilitationskliniken und Rettungsdienste – gehören zu den am stärksten regulierten Branchen in Deutschland. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Aushangpflichten kommen zahlreiche branchenspezifische Vorschriften aus dem Infektionsschutz-, Strahlenschutz- und Medizinprodukterecht hinzu.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Jeder Arbeitgeber muss einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen. Seit dem 1. Januar 2025 ist durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.

Für Krankenhäuser und Kliniken mit Schichtbetrieb ist dies eine enorme Erleichterung: Statt auf jeder Station einen physischen Ordner vorzuhalten, können die Pflichtgesetze über das Klinik-Intranet oder eine Web-App bereitgestellt werden. Alle Beschäftigten – von der Notaufnahme über die Intensivstation bis zur Verwaltung – haben so jederzeit Zugang. Auch Rettungsdienste profitieren: Sanitäter und Notfallsanitäter können per Diensthandy oder Tablet mobil auf alle Gesetze zugreifen.

Die wichtigsten Pflichtgesetze für das Gesundheitswesen im Detail

Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16): Im Gesundheitswesen ist das ArbZG von besonderer Bedeutung. Schichtdienste, Bereitschaftsdienste und Nachtarbeit sind der Regelfall. Das Gesetz regelt Höchstarbeitszeiten (grundsätzlich 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden), Ruhepausen und Ruhezeiten. Seit 2025 darf das ArbZG vollständig digital bereitgestellt werden – ideal für große Kliniken mit dutzenden Stationen.

Infektionsschutzgesetz (IfSG): Das IfSG ist das zentrale Gesetz im Gesundheitswesen. Es regelt Meldepflichten bei Infektionskrankheiten, Hygieneanforderungen und Impfpflichten (z. B. Masernschutz nach § 20 Abs. 8 IfSG für Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen). Die Bereitstellung des IfSG ist für jede Einrichtung im Gesundheitswesen unverzichtbar.

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Einrichtungen mit Röntgengeräten, CT-Scannern oder Strahlentherapie müssen die Strahlenschutzvorschriften beachten. Das StrlSchG regelt Dosisgrenzwerte, Unterweisungspflichten und den Schutz von Patienten und Personal. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) konkretisiert die Anforderungen.

Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): Im Gesundheitswesen arbeiten überdurchschnittlich viele Frauen. Das MuSchG muss bei mehr als drei regelmäßig beschäftigten Frauen bereitgestellt werden. Besonders relevant sind die Beschäftigungsverbote bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, ionisierender Strahlung und Gefahrstoffen (z. B. Zytostatika). Seit 2025 ist die digitale Bereitstellung erlaubt.

Häufige Fehler und Bußgelder im Gesundheitswesen

Die häufigsten Fehler in Einrichtungen des Gesundheitswesens:

  • Kein oder veraltetes Arbeitszeitgesetz: Bußgeld bis 5.000 € (§ 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG). In Kliniken mit vielen Stationen wird häufig vergessen, dass jede Abteilung Zugang haben muss.
  • Fehlende IfSG-Dokumentation: Bußgeld bis 25.000 € (§ 73 IfSG). Besonders die Masern-Impfnachweise können seit 2020 bei Kontrollen geprüft werden.
  • Strahlenschutz-Unterweisungen nicht dokumentiert: Bußgeld bis 50.000 € (§ 194 StrlSchG). Die jährliche Unterweisung muss nachweisbar sein.
  • Mutterschutzgesetz nicht bereitgestellt: Angesichts des hohen Frauenanteils in Gesundheitsberufen ein häufiger Beanstandungspunkt.
  • Veraltete Gesetzestexte: Gerade im Gesundheitswesen ändern sich Vorschriften häufig – ein Aushang von vor wenigen Jahren kann bereits überholt sein.

Mit unserer digitalen Lösung bleiben Ihre Gesetzestexte automatisch aktuell. Ob Krankenhaus mit 20 Stationen oder Arztpraxis mit drei Mitarbeitern – Sie müssen sich nicht mehr um manuelle Updates kümmern.

Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?

Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG ausdrücklich die elektronische Bereitstellung. Für das Gesundheitswesen gilt:

GesetzDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
IfSG (Belehrungen, Dokumentation)JaDokumentation digital möglich
StrlSchG, BioStoffV, GefStoffVJaArbeitsschutzvorschriften digital bereitstellbar
DGUV VorschriftenJaUnfallverhütungsvorschriften digital erlaubt
Flucht- und RettungspläneNeinPhysischer Aushang gem. Arbeitsstättenverordnung

Im Gesundheitswesen können nahezu alle aushangpflichtigen Gesetze digital bereitgestellt werden. Lediglich Flucht- und Rettungspläne müssen weiterhin physisch aushängen. Die digitale Bereitstellung über das Klinik-Intranet oder eine Web-App ist die ideale Lösung für Einrichtungen mit Schichtbetrieb und mehreren Standorten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche Gesetze müssen im Krankenhaus ausgehängt werden?

In Krankenhäusern müssen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und bei mehr als 3 beschäftigten Frauen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) bereitgestellt werden. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist im Gesundheitswesen besonders relevant. Weitere Verordnungen wie BioStoffV, GefStoffV und StrlSchG haben keine explizite Aushangpflicht, sind aber als Arbeitsschutz-Grundlagen empfohlen.

Gilt die Aushangpflicht auch für Arztpraxen?

Ja, auch Arztpraxen müssen die relevanten Gesetze für ihre Mitarbeiter zugänglich machen. Bei Röntgengeräten ist zusätzlich das Strahlenschutzgesetz relevant.

Wie erfülle ich die Aushangpflicht im Rettungsdienst?

Im Rettungsdienst ist die digitale Lösung besonders praktisch, da Mitarbeiter mobil auf die Gesetze zugreifen können. Unsere Offline-App ermöglicht den Zugriff auch ohne Internet.

Können Krankenhäuser die Aushangpflicht über das Klinik-Intranet erfüllen?

Ja, seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik ausdrücklich erlaubt. Das Klinik-Intranet eignet sich ideal, da alle Beschäftigten an den Stations-PCs Zugang haben. Wichtig ist, dass der Zugang ungehindert und dauerhaft möglich ist – also keine gesonderte Freigabe oder Passwortsperre für die Gesetzestexte.

Muss jede Station im Krankenhaus einen eigenen Gesetzesaushang haben?

Bei physischem Aushang müsste tatsächlich jede Station einen eigenen Ordner vorhalten. Durch die seit 2025 erlaubte digitale Bereitstellung entfällt dieses Problem: Über das Intranet oder eine Web-App haben alle Stationen gleichzeitig Zugang zu den aktuellen Gesetzestexten. Das spart Verwaltungsaufwand und stellt sicher, dass überall die gleiche aktuelle Fassung verfügbar ist.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

Starten Sie mit der branchenspezifischen Auswahl für Ihren Betrieb — die Vorschriften sind vorausgewählt.

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch