Warum unsere Lösung für Ihre Branche?
Alle Stationen und Abteilungen mit einer Lizenz
Infektionsschutzgesetz-Pflichten einfach erfüllen
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Mobile Verfügbarkeit für Schichtpersonal
Nachweis für Gesundheitsamt und Aufsichtsbehörden
Relevante Gesetze für Ihre Branche
Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.
| Gesetz | Bezeichnung | Relevanz | Status |
|---|---|---|---|
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz | § 16 – Schichtdienst im Krankenhaus | Pflicht |
| AGG | Gleichbehandlungsgesetz | § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht | Pflicht |
| MuSchG | Mutterschutzgesetz | Ab 3 regelmäßig beschäftigten Frauen | Pflicht |
| JArbSchG | Jugendarbeitsschutzgesetz | § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 | Pflicht |
| DGUV V1 | Grundsätze der Prävention | Pflicht für jeden Betrieb | Pflicht |
| IfSG | Infektionsschutzgesetz | Kerngesetz im Gesundheitswesen | Pflicht |
| BioStoffV | Biostoffverordnung | Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen | Pflicht |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung | Desinfektionsmittel, Zytostatika | Pflicht |
| StrlSchG | Strahlenschutzgesetz | Bei Röntgen und Strahlentherapie | Pflicht |
| MPBetreibV | Medizinprodukte-Betreiberverordnung | Betrieb von Medizinprodukten | Pflicht |
| MPDG | Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz | Umgang mit Medizinprodukten | Pflicht |
| ArbSchG | Arbeitsschutzgesetz | Grundlage Arbeitsschutz (keine explizite Aushangpflicht) | Empfohlen |
Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.
Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.
Aushangpflicht im Gesundheitswesen: Was Betriebe wissen müssen
Einrichtungen des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Arztpraxen, Rehabilitationskliniken und Rettungsdienste – gehören zu den am stärksten regulierten Branchen in Deutschland. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Aushangpflichten kommen zahlreiche branchenspezifische Vorschriften aus dem Infektionsschutz-, Strahlenschutz- und Medizinprodukterecht hinzu.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Jeder Arbeitgeber muss einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen. Seit dem 1. Januar 2025 ist durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Für Krankenhäuser und Kliniken mit Schichtbetrieb ist dies eine enorme Erleichterung: Statt auf jeder Station einen physischen Ordner vorzuhalten, können die Pflichtgesetze über das Klinik-Intranet oder eine Web-App bereitgestellt werden. Alle Beschäftigten – von der Notaufnahme über die Intensivstation bis zur Verwaltung – haben so jederzeit Zugang. Auch Rettungsdienste profitieren: Sanitäter und Notfallsanitäter können per Diensthandy oder Tablet mobil auf alle Gesetze zugreifen.
Die wichtigsten Pflichtgesetze für das Gesundheitswesen im Detail
Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16): Im Gesundheitswesen ist das ArbZG von besonderer Bedeutung. Schichtdienste, Bereitschaftsdienste und Nachtarbeit sind der Regelfall. Das Gesetz regelt Höchstarbeitszeiten (grundsätzlich 8 Stunden, verlängerbar auf 10 Stunden), Ruhepausen und Ruhezeiten. Seit 2025 darf das ArbZG vollständig digital bereitgestellt werden – ideal für große Kliniken mit dutzenden Stationen.
Infektionsschutzgesetz (IfSG): Das IfSG ist das zentrale Gesetz im Gesundheitswesen. Es regelt Meldepflichten bei Infektionskrankheiten, Hygieneanforderungen und Impfpflichten (z. B. Masernschutz nach § 20 Abs. 8 IfSG für Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen). Die Bereitstellung des IfSG ist für jede Einrichtung im Gesundheitswesen unverzichtbar.
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Einrichtungen mit Röntgengeräten, CT-Scannern oder Strahlentherapie müssen die Strahlenschutzvorschriften beachten. Das StrlSchG regelt Dosisgrenzwerte, Unterweisungspflichten und den Schutz von Patienten und Personal. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) konkretisiert die Anforderungen.
Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): Im Gesundheitswesen arbeiten überdurchschnittlich viele Frauen. Das MuSchG muss ab drei regelmäßig beschäftigten Frauen bereitgestellt werden. Besonders relevant sind die Beschäftigungsverbote bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr, ionisierender Strahlung und Gefahrstoffen (z. B. Zytostatika). Seit 2025 ist die digitale Bereitstellung erlaubt.
Häufige Fehler und Bußgelder im Gesundheitswesen
Die häufigsten Fehler in Einrichtungen des Gesundheitswesens:
- Kein oder veraltetes Arbeitszeitgesetz: Bußgeld bis 2.500 € (§ 22 ArbZG). In Kliniken mit vielen Stationen wird häufig vergessen, dass jede Abteilung Zugang haben muss.
- Fehlende IfSG-Dokumentation: Bußgeld bis 25.000 € (§ 73 IfSG). Besonders die Masern-Impfnachweise können seit 2020 bei Kontrollen geprüft werden.
- Strahlenschutz-Unterweisungen nicht dokumentiert: Bußgeld bis 50.000 € (§ 194 StrlSchG). Die jährliche Unterweisung muss nachweisbar sein.
- Mutterschutzgesetz nicht bereitgestellt: Angesichts des hohen Frauenanteils in Gesundheitsberufen ein häufiger Beanstandungspunkt.
- Veraltete Gesetzestexte: Gerade im Gesundheitswesen ändern sich Vorschriften häufig – ein Aushang von vor wenigen Jahren kann bereits überholt sein.
Mit unserer digitalen Lösung bleiben Ihre Gesetzestexte automatisch aktuell. Ob Krankenhaus mit 20 Stationen oder Arztpraxis mit drei Mitarbeitern – Sie müssen sich nicht mehr um manuelle Updates kümmern.
Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?
Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG ausdrücklich die elektronische Bereitstellung. Für das Gesundheitswesen gilt:
| Gesetz | Digital erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchG | Ja | Elektronisch seit 2025 erlaubt |
| IfSG (Belehrungen, Dokumentation) | Ja | Dokumentation digital möglich |
| StrlSchG, BioStoffV, GefStoffV | Ja | Arbeitsschutzvorschriften digital bereitstellbar |
| DGUV Vorschriften | Ja | Unfallverhütungsvorschriften digital erlaubt |
| Flucht- und Rettungspläne | Nein | Physischer Aushang gem. Arbeitsstättenverordnung |
Im Gesundheitswesen können nahezu alle aushangpflichtigen Gesetze digital bereitgestellt werden. Lediglich Flucht- und Rettungspläne müssen weiterhin physisch aushängen. Die digitale Bereitstellung über das Klinik-Intranet oder eine Web-App ist die ideale Lösung für Einrichtungen mit Schichtbetrieb und mehreren Standorten.
Compliance auf Knopfdruck
Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.
Kenntnisnahme-Bestätigungen
Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.
Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.
Pflicht-Schulungen
Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.
Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.
Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.
Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.
Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:
Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
Welche Gesetze müssen im Krankenhaus ausgehängt werden?
In Krankenhäusern müssen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und ab 3 beschäftigten Frauen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) bereitgestellt werden. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist im Gesundheitswesen besonders relevant. Weitere Verordnungen wie BioStoffV, GefStoffV und StrlSchG haben keine explizite Aushangpflicht, sind aber als Arbeitsschutz-Grundlagen empfohlen.
Gilt die Aushangpflicht auch für Arztpraxen?
Ja, auch Arztpraxen müssen die relevanten Gesetze für ihre Mitarbeiter zugänglich machen. Bei Röntgengeräten ist zusätzlich das Strahlenschutzgesetz relevant.
Wie erfülle ich die Aushangpflicht im Rettungsdienst?
Im Rettungsdienst ist die digitale Lösung besonders praktisch, da Mitarbeiter mobil auf die Gesetze zugreifen können. Unsere Offline-App ermöglicht den Zugriff auch ohne Internet.
Können Krankenhäuser die Aushangpflicht über das Klinik-Intranet erfüllen?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik ausdrücklich erlaubt. Das Klinik-Intranet eignet sich ideal, da alle Beschäftigten an den Stations-PCs Zugang haben. Wichtig ist, dass der Zugang ungehindert und dauerhaft möglich ist – also keine gesonderte Freigabe oder Passwortsperre für die Gesetzestexte.
Muss jede Station im Krankenhaus einen eigenen Gesetzesaushang haben?
Bei physischem Aushang müsste tatsächlich jede Station einen eigenen Ordner vorhalten. Durch die seit 2025 erlaubte digitale Bereitstellung entfällt dieses Problem: Über das Intranet oder eine Web-App haben alle Stationen gleichzeitig Zugang zu den aktuellen Gesetzestexten. Das spart Verwaltungsaufwand und stellt sicher, dass überall die gleiche aktuelle Fassung verfügbar ist.
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