Branche

Aushangpflichtige Gesetze für Kitas & Kindergärten

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch

Kindertageseinrichtungen – ob Kita, Krippe, Kindergarten oder Hort – unterliegen umfangreichen Aushangpflichten. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen im Bereich der Kinderbetreuung branchenspezifische Regelungen aus dem Infektionsschutz- und Jugendarbeitsschutzrecht hinzu. Gerade für Kita-Träger mit mehreren Einrichtungen war die Erfüllung dieser Pflichten bisher mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.

Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 ArbZG – seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Für Ihren Betrieb

Was der digitale Aushang hier konkret ändert.

Infektionsschutzgesetz-Pflichten einfach erfüllen
Alle Kita-Standorte des Trägers mit einer Lizenz
Pädagogisches Personal hat mobilen Zugriff
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Nachweis für Landesjugendamt und Aufsichtsbehörden
10 Vorschriften

Was in diesem Betrieb bereitstehen muss.

Aushangpflichtige und empfohlene Vorschriften für diese Branche
VorschriftWarum sie giltEinstufung
ArbeitszeitgesetzArbZG § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber Pflicht
GleichbehandlungsgesetzAGG § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
MutterschutzgesetzMuSchG Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht
JugendarbeitsschutzgesetzJArbSchG § 47 – Bei Praktikanten/FSJ unter 18 Pflicht
Grundsätze der PräventionDGUV V1 Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
InfektionsschutzgesetzIfSG §§ 33/34 – Besondere Pflichten für Kitas Pflicht
KindertageseinrichtungenDGUV V82 Branchenspezifische Unfallverhütung Pflicht
JugendschutzgesetzJuSchG Schutz bei Veranstaltungen/Ausflügen Empfohlen
Kinder- und JugendhilfeSGB-VIII Grundlage Kindertagesbetreuung Empfohlen
ArbeitsstättenverordnungArbStättV Sicherheit in der Einrichtung Empfohlen

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den amtlichen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie den Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) – inklusive automatischer Aktualisierung und abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.

In der Praxis

Was Sie zu dieser Branche wissen sollten.

Aushangpflicht in der Kita: Was Träger und Einrichtungen wissen müssen

Kindertageseinrichtungen – ob Kita, Krippe, Kindergarten oder Hort – unterliegen umfangreichen Aushangpflichten. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen im Bereich der Kinderbetreuung branchenspezifische Regelungen aus dem Infektionsschutz- und Jugendarbeitsschutzrecht hinzu. Gerade für Kita-Träger mit mehreren Einrichtungen war die Erfüllung dieser Pflichten bisher mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.

Die gesetzliche Grundlage bildet § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Jeder Arbeitgeber muss einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen. Seit dem 1. Januar 2025 ist durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.

Für Kita-Träger bedeutet das: Statt in jeder einzelnen Einrichtung einen physischen Gesetzesordner vorzuhalten und manuell zu aktualisieren, können die Pflichtgesetze zentral über eine digitale Plattform bereitgestellt werden. Alle Erzieherinnen und Erzieher greifen über PC, Tablet oder Smartphone darauf zu – Voraussetzung ist lediglich, dass der Zugang ungehindert und dauerhaft möglich ist.

Die wichtigsten Pflichtgesetze für Kitas im Detail

Infektionsschutzgesetz (IfSG §§ 33, 34): Kindertageseinrichtungen werden in § 33 IfSG ausdrücklich als Gemeinschaftseinrichtungen benannt. § 34 regelt die besonderen Pflichten: Meldepflichten bei übertragbaren Krankheiten, Tätigkeits- und Betretungsverbote sowie die Belehrungspflicht des Personals. Die Leitung muss das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, wenn bestimmte Infektionskrankheiten auftreten. Die Bereitstellung des IfSG gehört zum Pflichtprogramm jeder Kita.

Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): In Kitas liegt der Frauenanteil bei über 90 %. Das MuSchG muss daher in praktisch jeder Einrichtung bereitgestellt werden. Besonders relevant sind die Beschäftigungsverbote bei Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko – gerade bei Kinderkrankheiten wie Röteln, Ringelröteln oder Zytomegalie. Seit 2025 kann das MuSchG vollständig digital bereitgestellt werden.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §§ 47, 48, 54): Kitas beschäftigen regelmäßig Praktikantinnen und Praktikanten unter 18 Jahren – ob Schulpraktikum, FSJ oder Ausbildung zur Sozialassistentin. Das JArbSchG regelt Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Beschäftigungsverbote für Jugendliche. Die Bereitstellung ist seit 2025 digital erlaubt.

DGUV Vorschrift 82 (Kindertageseinrichtungen): Diese branchenspezifische Unfallverhütungsvorschrift regelt Sicherheitsanforderungen für Räume, Außenanlagen und Spielgeräte. Sie enthält Vorgaben zu Aufsichtspflichten, Erste-Hilfe-Ausstattung und Gefährdungsbeurteilungen speziell für Kindertageseinrichtungen.

Häufige Fehler und Bußgelder in der Kinderbetreuung

Die häufigsten Fehler in Kindertageseinrichtungen:

  • Kein oder veraltetes Arbeitszeitgesetz: Bußgeld bis 5.000 € (§ 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG). Besonders bei Trägern mit vielen Einrichtungen fehlt oft der Überblick, welche Standorte aktuelle Fassungen haben.
  • Fehlende IfSG-Belehrungen: Bußgeld bis 25.000 € (§ 73 IfSG). Die Erstbelehrung neuer Mitarbeiter und die regelmäßige Folgebelehrung werden bei hoher Personalfluktuation leicht vergessen.
  • Jugendarbeitsschutz nicht beachtet: Bußgeld bis 30.000 € (§ 58 JArbSchG). Wenn Praktikanten unter 18 beschäftigt werden, müssen die einschlägigen Vorschriften bereitgestellt werden.
  • Mutterschutzgesetz nicht zugänglich: Bei einem Frauenanteil von über 90 % in Kitas ein besonders kritischer Punkt. Schwangere Erzieherinnen müssen über ihre Rechte informiert sein.

Mit unserer digitalen Lösung bleiben Ihre Gesetzestexte automatisch aktuell. Gerade für Kita-Träger, die 5, 10 oder mehr Einrichtungen betreiben, bedeutet das eine erhebliche Entlastung: Eine Lizenz, alle Standorte versorgt, immer auf dem neuesten Stand.

Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?

Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG ausdrücklich die elektronische Bereitstellung. Für Kindertageseinrichtungen gilt:

GesetzDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
IfSG (Belehrungen, Meldepflichten)JaDokumentation digital möglich
DGUV Vorschrift 82JaUnfallverhütungsvorschrift digital bereitstellbar
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)JaKeine Aushangpflicht, aber digital empfohlen
Flucht- und RettungspläneNeinPhysischer Aushang gem. Arbeitsstättenverordnung

In Kitas können alle relevanten Pflichtgesetze digital bereitgestellt werden. Lediglich Flucht- und Rettungspläne müssen weiterhin physisch in der Einrichtung aushängen. Für Träger mit mehreren Kitas ist die digitale Lösung besonders attraktiv: Alle Einrichtungen erhalten über eine zentrale Plattform Zugang zu den stets aktuellen Gesetzestexten.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche Gesetze müssen in Kitas ausgehängt werden?

In Kitas müssen die arbeitsrechtlichen Gesetze (ArbZG, MuSchG, AGG) bereitgestellt werden. Besonders relevant ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach §§ 33/34. Das SGB VIII ist die rechtliche Grundlage der Kindertagesbetreuung, hat aber keine explizite Aushangpflicht. Die DGUV Vorschrift 82 sollte zusätzlich zugänglich sein.

Gilt die Aushangpflicht auch für Krippen und Horte?

Ja, alle Kindertageseinrichtungen – Krippen, Kindergärten und Horte – unterliegen der Aushangpflicht. Unsere Lösung deckt alle Einrichtungen eines Trägers ab.

Wie erfülle ich als Kita-Träger die Aushangpflicht für alle Einrichtungen?

Mit unserer digitalen Lösung erhalten Sie eine zentrale Plattform für alle Ihre Kitas. Jede Einrichtung erhält einen eigenen Zugangslink, alle Gesetze werden automatisch aktuell gehalten.

Muss das Jugendarbeitsschutzgesetz in Kitas ausgehängt werden?

Ja, wenn die Kita Praktikantinnen oder Praktikanten unter 18 Jahren beschäftigt – etwa Schulpraktikanten, FSJler oder Auszubildende zur Sozialassistentin. Nach §§ 47, 48 JArbSchG muss das Gesetz dann bereitgestellt werden. Seit 2025 ist die elektronische Bereitstellung erlaubt.

Welche Bußgeldrahmen gelten für Kitas bei fehlendem Gesetzesaushang?

Die gesetzlichen Bußgeldrahmen variieren: Verstöße gegen die Aushangpflicht des ArbZG bis zu 5.000 € (§ 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG), fehlende IfSG-Belehrungen bis zu 25.000 € (§ 73 IfSG), Verstöße gegen den Jugendarbeitsschutz bis zu 30.000 € (§ 58 JArbSchG). Diese Pflichten können bei Kontrollen durch das Landesjugendamt, das Gesundheitsamt oder die Arbeitsschutzbehörde geprüft werden.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

Starten Sie mit der branchenspezifischen Auswahl für Ihren Betrieb — die Vorschriften sind vorausgewählt.

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch