Warum unsere Lösung für Ihre Branche?
Infektionsschutzgesetz-Pflichten einfach erfüllen
Alle Kita-Standorte des Trägers mit einer Lizenz
Pädagogisches Personal hat mobilen Zugriff
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Nachweis für Landesjugendamt und Aufsichtsbehörden
Relevante Gesetze für Ihre Branche
Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.
| Gesetz | Bezeichnung | Relevanz | Status |
|---|---|---|---|
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz | § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber | Pflicht |
| AGG | Gleichbehandlungsgesetz | § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht | Pflicht |
| MuSchG | Mutterschutzgesetz | Ab 3 regelmäßig beschäftigten Frauen | Pflicht |
| JArbSchG | Jugendarbeitsschutzgesetz | § 47 – Bei Praktikanten/FSJ unter 18 | Pflicht |
| DGUV V1 | Grundsätze der Prävention | Pflicht für jeden Betrieb | Pflicht |
| IfSG | Infektionsschutzgesetz | §§ 33/34 – Besondere Pflichten für Kitas | Pflicht |
| DGUV V82 | Kindertageseinrichtungen | Branchenspezifische Unfallverhütung | Pflicht |
| JuSchG | Jugendschutzgesetz | Schutz bei Veranstaltungen/Ausflügen | Empfohlen |
| SGB-VIII | Kinder- und Jugendhilfe | Grundlage Kindertagesbetreuung | Empfohlen |
| ArbStättV | Arbeitsstättenverordnung | Sicherheit in der Einrichtung | Empfohlen |
Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.
Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.
Aushangpflicht in der Kita: Was Träger und Einrichtungen wissen müssen
Kindertageseinrichtungen – ob Kita, Krippe, Kindergarten oder Hort – unterliegen umfangreichen Aushangpflichten. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen im Bereich der Kinderbetreuung branchenspezifische Regelungen aus dem Infektionsschutz- und Jugendarbeitsschutzrecht hinzu. Gerade für Kita-Träger mit mehreren Einrichtungen war die Erfüllung dieser Pflichten bisher mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Jeder Arbeitgeber muss einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen. Seit dem 1. Januar 2025 ist durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Für Kita-Träger bedeutet das: Statt in jeder einzelnen Einrichtung einen physischen Gesetzesordner vorzuhalten und manuell zu aktualisieren, können die Pflichtgesetze zentral über eine digitale Plattform bereitgestellt werden. Alle Erzieherinnen und Erzieher greifen über PC, Tablet oder Smartphone darauf zu – Voraussetzung ist lediglich, dass der Zugang ungehindert und dauerhaft möglich ist.
Die wichtigsten Pflichtgesetze für Kitas im Detail
Infektionsschutzgesetz (IfSG §§ 33, 34): Kindertageseinrichtungen werden in § 33 IfSG ausdrücklich als Gemeinschaftseinrichtungen benannt. § 34 regelt die besonderen Pflichten: Meldepflichten bei übertragbaren Krankheiten, Tätigkeits- und Betretungsverbote sowie die Belehrungspflicht des Personals. Die Leitung muss das Gesundheitsamt unverzüglich informieren, wenn bestimmte Infektionskrankheiten auftreten. Die Bereitstellung des IfSG gehört zum Pflichtprogramm jeder Kita.
Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): In Kitas liegt der Frauenanteil bei über 90 %. Das MuSchG muss daher in praktisch jeder Einrichtung bereitgestellt werden. Besonders relevant sind die Beschäftigungsverbote bei Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko – gerade bei Kinderkrankheiten wie Röteln, Ringelröteln oder Zytomegalie. Seit 2025 kann das MuSchG vollständig digital bereitgestellt werden.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §§ 47, 48, 54): Kitas beschäftigen regelmäßig Praktikantinnen und Praktikanten unter 18 Jahren – ob Schulpraktikum, FSJ oder Ausbildung zur Sozialassistentin. Das JArbSchG regelt Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Beschäftigungsverbote für Jugendliche. Die Bereitstellung ist seit 2025 digital erlaubt.
DGUV Vorschrift 82 (Kindertageseinrichtungen): Diese branchenspezifische Unfallverhütungsvorschrift regelt Sicherheitsanforderungen für Räume, Außenanlagen und Spielgeräte. Sie enthält Vorgaben zu Aufsichtspflichten, Erste-Hilfe-Ausstattung und Gefährdungsbeurteilungen speziell für Kindertageseinrichtungen.
Häufige Fehler und Bußgelder in der Kinderbetreuung
Die häufigsten Fehler in Kindertageseinrichtungen:
- Kein oder veraltetes Arbeitszeitgesetz: Bußgeld bis 2.500 € (§ 22 ArbZG). Besonders bei Trägern mit vielen Einrichtungen fehlt oft der Überblick, welche Standorte aktuelle Fassungen haben.
- Fehlende IfSG-Belehrungen: Bußgeld bis 25.000 € (§ 73 IfSG). Die Erstbelehrung neuer Mitarbeiter und die regelmäßige Folgebelehrung werden bei hoher Personalfluktuation leicht vergessen.
- Jugendarbeitsschutz nicht beachtet: Bußgeld bis 15.000 € (§ 58 JArbSchG). Wenn Praktikanten unter 18 beschäftigt werden, müssen die einschlägigen Vorschriften bereitgestellt werden.
- Mutterschutzgesetz nicht zugänglich: Bei einem Frauenanteil von über 90 % in Kitas ein besonders kritischer Punkt. Schwangere Erzieherinnen müssen über ihre Rechte informiert sein.
Mit unserer digitalen Lösung bleiben Ihre Gesetzestexte automatisch aktuell. Gerade für Kita-Träger, die 5, 10 oder mehr Einrichtungen betreiben, bedeutet das eine erhebliche Entlastung: Eine Lizenz, alle Standorte versorgt, immer auf dem neuesten Stand.
Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?
Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG ausdrücklich die elektronische Bereitstellung. Für Kindertageseinrichtungen gilt:
| Gesetz | Digital erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchG | Ja | Elektronisch seit 2025 erlaubt |
| IfSG (Belehrungen, Meldepflichten) | Ja | Dokumentation digital möglich |
| DGUV Vorschrift 82 | Ja | Unfallverhütungsvorschrift digital bereitstellbar |
| SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) | Ja | Keine Aushangpflicht, aber digital empfohlen |
| Flucht- und Rettungspläne | Nein | Physischer Aushang gem. Arbeitsstättenverordnung |
In Kitas können alle relevanten Pflichtgesetze digital bereitgestellt werden. Lediglich Flucht- und Rettungspläne müssen weiterhin physisch in der Einrichtung aushängen. Für Träger mit mehreren Kitas ist die digitale Lösung besonders attraktiv: Alle Einrichtungen erhalten über eine zentrale Plattform Zugang zu den stets aktuellen Gesetzestexten.
Compliance auf Knopfdruck
Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.
Kenntnisnahme-Bestätigungen
Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.
Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.
Pflicht-Schulungen
Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.
Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.
Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.
Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.
Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:
Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
Welche Gesetze müssen in Kitas ausgehängt werden?
In Kitas müssen die arbeitsrechtlichen Gesetze (ArbZG, MuSchG, AGG) bereitgestellt werden. Besonders relevant ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach §§ 33/34. Das SGB VIII ist die rechtliche Grundlage der Kindertagesbetreuung, hat aber keine explizite Aushangpflicht. Die DGUV Vorschrift 82 sollte zusätzlich zugänglich sein.
Gilt die Aushangpflicht auch für Krippen und Horte?
Ja, alle Kindertageseinrichtungen – Krippen, Kindergärten und Horte – unterliegen der Aushangpflicht. Unsere Lösung deckt alle Einrichtungen eines Trägers ab.
Wie erfülle ich als Kita-Träger die Aushangpflicht für alle Einrichtungen?
Mit unserer digitalen Lösung erhalten Sie eine zentrale Plattform für alle Ihre Kitas. Jede Einrichtung erhält einen eigenen Zugangslink, alle Gesetze werden automatisch aktuell gehalten.
Muss das Jugendarbeitsschutzgesetz in Kitas ausgehängt werden?
Ja, wenn die Kita Praktikantinnen oder Praktikanten unter 18 Jahren beschäftigt – etwa Schulpraktikanten, FSJler oder Auszubildende zur Sozialassistentin. Nach §§ 47, 48 JArbSchG muss das Gesetz dann bereitgestellt werden. Seit 2025 ist die elektronische Bereitstellung erlaubt.
Welche Bußgeldrahmen gelten für Kitas bei fehlendem Gesetzesaushang?
Die gesetzlichen Bußgeldrahmen variieren: Verstöße gegen die Aushangpflicht des ArbZG bis zu 2.500 € (§ 22 ArbZG), fehlende IfSG-Belehrungen bis zu 25.000 € (§ 73 IfSG), Verstöße gegen den Jugendarbeitsschutz bis zu 15.000 € (§ 58 JArbSchG). Diese Pflichten können bei Kontrollen durch das Landesjugendamt, das Gesundheitsamt oder die Arbeitsschutzbehörde geprüft werden.
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