Warum unsere Lösung für Ihre Branche?

Fahrer im Fernverkehr per Smartphone erreichen – kein schwarzes Brett nötig

Rampe, Lager und Fuhrpark mit einem System abgedeckt

Automatische Aktualisierung – z. B. bei der Tachographen-Ausweitung 2026

Offline-App für unterwegs (Premium)

Dokumentierte Kenntnisnahme für Kontrollen von BALM und Zoll (Premium)

Mehrsprachige Oberfläche – u. a. Polnisch, Russisch, Türkisch

Relevante Gesetze für Ihre Branche

Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.

Gesetz Bezeichnung Relevanz Status
ArbZG Arbeitszeitgesetz § 16 – Pflicht für alle; § 21a regelt die Arbeitszeit im Straßentransport Pflicht
AGG Gleichbehandlungsgesetz § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
FPersG Fahrpersonalgesetz Rahmen für Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals Pflicht
FPersV Fahrpersonalverordnung Lenk-/Ruhezeiten 2,8–3,5 t, Fahrtenschreiber, Nachweise Pflicht
VO (EG) 561/2006 EU-Lenk- und Ruhezeiten Über 3,5 t; ab 07/2026 grenzüberschreitend ab 2,5 t Pflicht
SchwarzArbG Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 2a – Hinweispflicht Ausweismitführung im Transportgewerbe Pflicht
DGUV V1 Grundsätze der Prävention § 12 – UVVen zugänglich machen, Pflicht für jeden Betrieb Pflicht
DGUV V68 Flurförderzeuge UVV für den Staplerbetrieb im Lager Empfohlen
MuSchG Mutterschutzgesetz Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Empfohlen
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Empfohlen
LasthandhabV Lastenhandhabungsverordnung Manuelle Lastenhandhabung im Lager Empfohlen
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Stapler, Regalanlagen, Ladebrücken Empfohlen
GefStoffV Gefahrstoffverordnung Bei Gefahrstoff-/Gefahrgutlagerung Empfohlen
TRBS 1201 Technische Regel: Prüfungen von Arbeitsmitteln Stapler, Regalanlagen, Ladebrücken — als Erweiterung aktivierbar Optional
TRGS 510 Technische Regel: Lagerung von Gefahrstoffen Gefahrgutlagerung im Lager — als Erweiterung aktivierbar Optional

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Neu — Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren digitalen Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) — inklusive automatischer Aktualisierung und direkt abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.

Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.

Aushangpflicht in der Logistik: Die Belegschaft ist immer unterwegs

In Spedition und Lagerlogistik verteilt sich die Belegschaft auf Fahrerhaus, Rampe und Hochregal – klassische Aushänge im Pausenraum erreichen Fahrer im Fernverkehr nie. Zum Pflichtprogramm gehören neben ArbZG (inkl. § 21a für den Straßentransport) und AGG das Fahrpersonalrecht mit Lenk- und Ruhezeiten (FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006) sowie die Hinweispflicht zur Ausweismitführung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe (§ 2a SchwarzArbG – seit der Erweiterung ausdrücklich inklusive plattformbasierter Lieferdienste).

Im Lager kommt die UVV Flurförderzeuge (DGUV Vorschrift 68) für den Staplerbetrieb hinzu, die nach § 12 DGUV Vorschrift 1 den Versicherten zugänglich zu machen ist, dazu Lastenhandhabung und Betriebssicherheit.

Digital bereitgestellt sind alle Vorschriften auf jedem Fahrerhandy abrufbar – tagesaktuell, auch bei Gesetzesänderungen wie der Ausweitung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr zum 1. Juli 2026. So besteht Ihr Betrieb jede Kontrolle von BALM, Zoll und Gewerbeaufsicht ohne Papierpflege an jedem Standort.

Digital vs. physisch: Was in Transport und Lager elektronisch erlaubt ist

Für Logistikbetriebe gibt es keine branchenspezifischen physischen Aushangpflichten – die digitale Bereitstellung nach § 16 ArbZG (BEG IV, seit 2025) deckt praktisch alles ab:

PflichtDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG (inkl. § 21a), AGG, MuSchG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006JaElektronisch bereitstellbar
DGUV V1, DGUV V68JaElektronisch bereitstellbar
Flucht-/RettungspläneNeinPhysisch in Lager und Betriebsstätte

Der schriftliche Hinweis auf die Ausweismitführungspflicht muss nachweislich erfolgen – mit dokumentierter Kenntnisnahme (Premium) führen Sie diesen Beleg für jede Fahrerin und jeden Fahrer, ohne Unterschriftenlisten durch die Republik zu schicken.

Premium-Funktionen & Add-ons

Compliance auf Knopfdruck

Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.

Kenntnisnahme-Bestätigungen

Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.

Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.

Pflicht-Schulungen

Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.

Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.

Mehr über Pflichtschulungen erfahren

Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.

Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.

Mehr über Hinweisgeberschutz erfahren

Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:

Brandschutzunterweisung DSGVO-Datenschutz AGG-Schulung Compliance & Antikorruption KI-Kompetenz (EU AI Act) Bildschirmarbeit & Ergonomie UVV-Fahrerunterweisung Lebensmittelhygiene

Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.

Häufige Fragen

Welche Gesetze müssen in Spedition und Logistik bereitgestellt werden?

Basis sind das Arbeitszeitgesetz (§ 16 ArbZG, inklusive § 21a für den Straßentransport) und das AGG. Dazu kommen das Fahrpersonalrecht (FPersG, FPersV, VO (EG) 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten), der schriftliche Hinweis auf die Ausweismitführungspflicht nach § 2a SchwarzArbG sowie die UVV Flurförderzeuge für den Staplerbetrieb.

Wie erreiche ich Fahrer im Fernverkehr mit den Pflichtgesetzen?

Digital: Seit 2025 dürfen die Aushangpflichten über die betriebsübliche IT erfüllt werden. Fahrer greifen per Smartphone auf alle Texte zu, im Premium-Paket auch offline. Ein Aushang im Betriebshof, den ein Fernfahrer alle zwei Wochen sieht, genügt dagegen nicht dem Anspruch auf ungehinderten, dauerhaften Zugang.

Was ändert sich 2026 bei den Lenk- und Ruhezeiten?

Ab dem 1. Juli 2026 gilt die EU-Tachographen- und Lenkzeitenregulierung im grenzüberschreitenden Verkehr bereits ab 2,5 t zulässiger Gesamtmasse – das betrifft viele Kurier- und Lieferflotten erstmals. Unsere Plattform hält die Texte automatisch aktuell.

Gilt die Ausweismitführungspflicht auch für Lieferdienste?

Ja. § 2a SchwarzArbG nennt ausdrücklich das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe einschließlich plattformbasierter Lieferdienste. Der Arbeitgeber muss nachweislich schriftlich auf die Mitführungspflicht hinweisen.

Brauchen Lagerkräfte eigene Aushänge?

Lagerkräfte benötigen Zugang zu denselben Basisgesetzen plus den einschlägigen UVVen – insbesondere DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge) beim Staplerbetrieb sowie Hinweise zur Lastenhandhabung. Über QR-Codes an Rampe und Pausenraum ist beides sofort erreichbar.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

Starten Sie noch heute mit der branchenspezifischen Lösung für Ihren Betrieb.

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