Pflicht ab 50 Beschäftigten HinSchG-konform Vollständig anonym möglich

Was unsere Meldestelle bietet

Alle Anforderungen des HinSchG in einer Lösung – ohne eigene IT-Infrastruktur.

Anonyme Meldungen

Kein IP-Logging, keine Cookies, keine externen Ressourcen. Hinweisgeber bleiben geschützt.

Eigene Domain

Ihr Meldekanal läuft unter hinweisgeberschutz.cloud/ihr-kürzel – unabhängig vom Hauptportal.

Sichere Postbox

Hinweisgeber und Bearbeiter kommunizieren verschlüsselt – ohne die Identität preiszugeben.

Automatische Fristen

7 Tage Eingangsbestätigung, 3 Monate Rückmeldung – das System überwacht und erinnert.

Mehrere Bearbeiter

Unabhängige Bearbeiter nach § 15 HinSchG – mit eigenem Login, getrennt vom Firma-Admin.

Revisionssicheres Audit-Log

Jede Aktion wird dokumentiert – Eingangsbestätigungen, Statuswechsel, Antworten, Notfallzugriffe.

In 4 Schritten zur Meldestelle

Die Einrichtung dauert etwa 10 Minuten.

1

Zusatzvereinbarung

AGB-Ergänzung akzeptieren (120 €/Jahr).

2

Kontaktdaten

Telefon und persönlichen Kontakt für mündliche Meldungen hinterlegen.

3

Bearbeiter einladen

Mindestens eine unabhängige Person per E-Mail als Bearbeiter einladen.

4

Aktivieren

Modul aktivieren – Ihre Meldestelle ist sofort online.

Drei Meldekanäle – wie das HinSchG es verlangt

§ 16 HinSchG schreibt schriftliche, mündliche und persönliche Meldemöglichkeiten vor.

Schriftlich

Anonymes Web-Formular auf der eigenen Domain mit optionalen Dateianhängen.

Telefonisch

Ihre Telefonnummer wird auf der Meldestelle angezeigt. Bearbeiter protokollieren Anrufe im System.

Persönlich

Kontaktdaten für persönliche Treffen. Gesprächsprotokolle werden vom Bearbeiter erfasst.

14 Tage Widerrufsrecht Keine Kreditkarte erforderlich Jederzeit kündbar

Einfache, transparente Preise

120 €/Jahr zzgl. MwSt.

Als Add-on zu jedem Paket (Basis oder Premium).

  • Eigene Domain & eigener Meldekanal
  • Unbegrenzte Meldungen & Bearbeiter
  • Automatische Fristen & Erinnerungen
  • QR-Code & Aushang-Poster
  • Mindestlaufzeit 1 Jahr, verlängert sich automatisch
Jetzt registrieren & aktivieren

Häufige Fragen zum Hinweisgeberschutz

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich eine Meldestelle?

Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind nach dem HinSchG verpflichtet. Kleinere Unternehmen können freiwillig eine betreiben – das signalisiert Compliance-Bewusstsein und kann bei Betriebsprüfungen positiv wirken.

Ist die Meldestelle wirklich anonym?

Ja. Auf der Meldestellen-Domain werden keine IP-Adressen, User-Agents oder Cookies gespeichert. Kein Google Analytics, keine externen Fonts, keine CDN-Bibliotheken. Alle Ressourcen werden lokal ausgeliefert.

Welche Fristen muss ich beachten?

7 Tage für die Eingangsbestätigung, 3 Monate für die Rückmeldung an den Hinweisgeber. Das System überwacht diese Fristen automatisch und sendet Warnungen an die Bearbeiter. Nach Abschluss werden Meldungen 3 Jahre aufbewahrt und dann automatisch anonymisiert.

Brauche ich dafür schon ein Paket bei Ihnen?

Ja, das Hinweisgeberschutz-Modul ist ein Add-on zu unserem Basis- oder Premium-Paket (ab 59,99 €/Jahr). Sie können es direkt bei der Registrierung oder nachträglich in Ihrem Admin-Bereich aktivieren.

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