Warum unsere Lösung für Ihre Branche?
Mitarbeiter im Außendienst erreichen – auch bei der ambulanten Pflege
Alle Standorte und Wohnbereiche mit einer Lizenz abdecken
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen (z.B. IfSG)
Barrierefrei für alle Mitarbeiter zugänglich
Nachweis der Erfüllung gegenüber MDK und Behörden
Relevante Gesetze für Ihre Branche
Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.
| Gesetz | Bezeichnung | Relevanz | Status |
|---|---|---|---|
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz | § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber | Pflicht |
| AGG | Gleichbehandlungsgesetz | § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht | Pflicht |
| MuSchG | Mutterschutzgesetz | Ab 3 regelmäßig beschäftigten Frauen | Pflicht |
| JArbSchG | Jugendarbeitsschutzgesetz | § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 | Pflicht |
| DGUV V1 | Grundsätze der Prävention | Pflicht für jeden Betrieb | Pflicht |
| IfSG | Infektionsschutzgesetz | §§ 35/36 – Pflicht für Pflegeeinrichtungen | Pflicht |
| BioStoffV | Biostoffverordnung | Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen | Empfohlen |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung | Desinfektionsmittel, Medikamente | Empfohlen |
| PflegeZG | Pflegezeitgesetz | Freistellung für pflegende Angehörige | Empfohlen |
| ArbStättV | Arbeitsstättenverordnung | Flucht- und Rettungswege | Empfohlen |
Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.
Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.
Aushangpflicht in der Pflege: Was Betriebe wissen müssen
Pflegeeinrichtungen – ob ambulanter Pflegedienst, stationäres Pflegeheim oder Tagespflege – unterliegen umfangreichen Aushangpflichten. Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften kommen im Pflegebereich branchenspezifische Regelungen aus dem Infektionsschutz- und Arbeitsschutzrecht hinzu. Die hohe Frauenquote in Pflegeberufen macht zudem das Mutterschutzgesetz besonders relevant.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Jeder Arbeitgeber muss einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der darauf gestützten Rechtsverordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auslegen oder aushängen. Seit dem 1. Januar 2025 ist durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt – eine enorme Erleichterung gerade für Pflegedienste mit Beschäftigten im Außendienst.
Für ambulante Pflegedienste war die Erfüllung der Aushangpflicht bisher besonders schwierig: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind den ganzen Tag bei Patienten unterwegs und nur selten in der Geschäftsstelle. Die digitale Bereitstellung über Smartphone, Tablet oder Intranet löst dieses Problem vollständig. Voraussetzung ist, dass alle Beschäftigten ungehinderten und dauerhaften Zugang haben – eine bloße Zusendung per E-Mail reicht nicht aus.
Die wichtigsten Pflichtgesetze für die Pflege im Detail
Infektionsschutzgesetz (IfSG §§ 35, 36): Pflegeeinrichtungen zählen zu den in § 36 IfSG genannten Einrichtungen und unterliegen damit besonderen infektionshygienischen Pflichten. Dazu gehören die Erstellung von Hygieneplänen, die Durchführung regelmäßiger Belehrungen sowie die Meldepflicht bei bestimmten Infektionskrankheiten. Das Gesundheitsamt prüft die Einhaltung bei Begehungen – die Bereitstellung des IfSG gehört zum Pflichtprogramm.
Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): In Pflegeberufen liegt der Frauenanteil bei über 80 %. Das MuSchG muss daher in nahezu jeder Pflegeeinrichtung bereitgestellt werden. Besonders relevant sind die Regelungen zu Beschäftigungsverboten bei Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko, schwerem Heben und Nachtarbeit. Seit 2025 kann das MuSchG vollständig digital bereitgestellt werden.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16): Gerade in der stationären Pflege mit Schicht- und Wochenenddiensten ist das ArbZG von zentraler Bedeutung. Es regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten. Die Bereitstellung ist seit 2025 digital erlaubt – ideal für Einrichtungen mit wechselnden Schichtteams.
Biostoffverordnung (BioStoffV): Pflegekräfte kommen täglich mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt – von Wundversorgung über Blutentnahmen bis zur Körperpflege. Die BioStoffV regelt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen. Eine Bekanntmachung der relevanten Schutzvorschriften ist arbeitsschutzrechtlich empfohlen.
Häufige Fehler und Bußgelder in der Pflege
Die häufigsten Fehler in Pflegeeinrichtungen:
- Kein oder veraltetes Arbeitszeitgesetz: Bußgeld bis 2.500 € (§ 22 ArbZG). Gerade bei Trägern mit mehreren Standorten wird häufig vergessen, dass jede Einrichtung einen aktuellen Aushang benötigt.
- Fehlende IfSG-Dokumentation: Bußgeld bis 25.000 € (§ 73 IfSG). Besonders bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt werden Hygienepläne und Belehrungsnachweise geprüft.
- Mutterschutzgesetz nicht bereitgestellt: Angesichts des hohen Frauenanteils in der Pflege ein häufiger Beanstandungspunkt bei Prüfungen.
- Veraltete Gesetzestexte: Gesetze ändern sich regelmäßig. Ein Aushang von 2019 erfüllt die Pflicht nicht mehr, wenn sich der Gesetzestext seitdem geändert hat.
Mit unserer digitalen Lösung bleiben Ihre Gesetzestexte automatisch aktuell. Sie müssen sich nicht mehr darum kümmern, ob sich ein Gesetz geändert hat – wir übernehmen das für Sie. Gerade für Pflegeträger mit mehreren Einrichtungen bedeutet das eine erhebliche Entlastung.
Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?
Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG ausdrücklich die elektronische Bereitstellung. Für Pflegeeinrichtungen gilt:
| Gesetz | Digital erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchG | Ja | Elektronisch seit 2025 erlaubt |
| IfSG (Hygienepläne, Belehrungen) | Ja | Dokumentation digital möglich |
| BioStoffV, GefStoffV | Ja | Arbeitsschutzvorschriften digital bereitstellbar |
| Flucht- und Rettungspläne | Nein | Physischer Aushang gem. Arbeitsstättenverordnung |
In der Pflege können nahezu alle relevanten Gesetze digital bereitgestellt werden. Lediglich Flucht- und Rettungspläne müssen weiterhin physisch aushängen. Für ambulante Pflegedienste ist die digitale Lösung besonders wertvoll: Ihre Mitarbeiter greifen per Smartphone oder Tablet jederzeit auf alle Pflichtgesetze zu – auch unterwegs bei Patienten.
Compliance auf Knopfdruck
Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.
Kenntnisnahme-Bestätigungen
Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.
Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.
Pflicht-Schulungen
Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.
Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.
Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.
Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.
Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:
Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
Welche Gesetze müssen in Pflegeheimen ausgehängt werden?
In Pflegeheimen müssen die arbeitsrechtlichen Gesetze (ArbZG, MuSchG, AGG) bereitgestellt werden. Besonders relevant ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemäß §§ 35/36. Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) hat keine explizite Aushangpflicht, sollte aber als branchenrelevantes Gesetz zugänglich gemacht werden.
Gilt die Aushangpflicht auch für ambulante Pflegedienste?
Ja, auch ambulante Pflegedienste müssen die aushangpflichtigen Gesetze bereitstellen. Die digitale Lösung ist hier besonders praktisch, da Mitarbeiter im Außendienst mobil darauf zugreifen können.
Wie erfülle ich die Aushangpflicht in der Tagespflege?
In Tagespflegeeinrichtungen gelten die gleichen Pflichten. Mit unserer digitalen Lösung können Sie die relevanten Gesetze zentral bereitstellen. § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben.
Dürfen aushangpflichtige Gesetze in der ambulanten Pflege per App bereitgestellt werden?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 erlaubt § 16 ArbZG die elektronische Bereitstellung über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik. Wenn Ihre Pflegekräfte dienstliche Smartphones oder Tablets nutzen, können Sie die Gesetze darüber zugänglich machen – zum Beispiel über ein Intranet oder eine Web-App. Eine Zusendung per E-Mail ist hingegen nicht ausreichend.
Welche Bußgeldrahmen gelten für Pflegeeinrichtungen bei fehlendem Gesetzesaushang?
Die gesetzlichen Bußgeldrahmen variieren je nach Gesetz: Verstöße gegen die Aushangpflicht des Arbeitszeitgesetzes bis zu 2.500 € (§ 22 ArbZG), fehlende Infektionsschutz-Dokumentation bis zu 25.000 € (§ 73 IfSG). Diese Pflichten können bei Prüfungen durch das Gesundheitsamt, den MDK oder die Arbeitsschutzbehörde geprüft werden.
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