Branche

Aushangpflichtige Gesetze für den Öffentlichen Dienst

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch

Behörden, Verwaltungen und Kommunen unterliegen als Arbeitgeber denselben Aushangpflichten wie privatwirtschaftliche Unternehmen – und darüber hinaus gelten zusätzliche Vorschriften aus dem Beamten- und Personalvertretungsrecht. Gerade im öffentlichen Dienst mit seinen vielen Dienststellen, Außenstellen und zunehmend auch Homeoffice-Arbeitsplätzen stellt die ordnungsgemäße Bereitstellung der Gesetzestexte eine organisatorische Herausforderung dar.

Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 1 ArbZG – seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Bereitstellung ausdrücklich erlaubt.
Für Ihren Betrieb

Was der digitale Aushang hier konkret ändert.

Alle Dienststellen und Ämter mit einer Lizenz
Personalvertretungsgesetz einfach bereitstellen
Automatische Aktualisierung bei Gesetzesänderungen
Auch für Außenstellen und Homeoffice
Nachweis für Personalrat und Aufsichtsbehörden
11 Vorschriften

Was in diesem Betrieb bereitstehen muss.

Aushangpflichtige und empfohlene Vorschriften für diese Branche
VorschriftWarum sie giltEinstufung
ArbeitszeitgesetzArbZG § 16 – Für Tarifbeschäftigte Pflicht
GleichbehandlungsgesetzAGG § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
MutterschutzgesetzMuSchG Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht
JugendarbeitsschutzgesetzJArbSchG § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 Pflicht
Grundsätze der PräventionDGUV V1 Pflicht für jede Dienststelle Pflicht
BundespersonalvertretungsgesetzBPersVG Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Pflicht
BundesbeamtengesetzBBG Für Beamte des Bundes Pflicht
BeamtenstatusgesetzBeamtStG Für Beamte der Länder Pflicht
BundesgleichstellungsgesetzBGleiG Für Bundesbehörden Pflicht
ArbeitsschutzgesetzArbSchG Grundlage Arbeitsschutz Empfohlen
ArbeitsstättenverordnungArbStättV Sicherheit im Dienstgebäude Empfohlen

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den amtlichen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie den Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) – inklusive automatischer Aktualisierung und abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.

In der Praxis

Was Sie zu dieser Branche wissen sollten.

Aushangpflicht im Öffentlichen Dienst: Was Dienststellen wissen müssen

Behörden, Verwaltungen und Kommunen unterliegen als Arbeitgeber denselben Aushangpflichten wie privatwirtschaftliche Unternehmen – und darüber hinaus gelten zusätzliche Vorschriften aus dem Beamten- und Personalvertretungsrecht. Gerade im öffentlichen Dienst mit seinen vielen Dienststellen, Außenstellen und zunehmend auch Homeoffice-Arbeitsplätzen stellt die ordnungsgemäße Bereitstellung der Gesetzestexte eine organisatorische Herausforderung dar.

Die gute Nachricht: Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) zum 1. Januar 2025 dürfen die arbeitsrechtlichen Aushangpflichten vollständig digital erfüllt werden. § 16 ArbZG erlaubt die elektronische Bereitstellung über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik – ein Intranet oder eine betriebliche Plattform ist dafür ideal geeignet.

Für den öffentlichen Dienst bedeutet das: Statt in jeder Dienststelle physische Ordner zu pflegen, können alle Standorte zentral über eine digitale Lösung versorgt werden. Beschäftigte im Homeoffice erhalten denselben Zugang wie Kolleginnen und Kollegen vor Ort – ein entscheidender Vorteil angesichts der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeit im öffentlichen Dienst.

Die wichtigsten Pflichtgesetze für den Öffentlichen Dienst im Detail

Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): Das BPersVG regelt die Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes. Die Dienststelle ist verpflichtet, die Vorschriften über die Personalvertretung den Beschäftigten zugänglich zu machen. In den Ländern gelten die jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze (LPersVG). Seit 2025 ist auch diese Bereitstellung digital möglich.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16): Das ArbZG gilt für alle Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Für Beamte gelten eigene Arbeitszeitverordnungen (z. B. AZV des Bundes), die Grundpflicht zur Bereitstellung bleibt jedoch bestehen. Die digitale Bereitstellung ist seit 2025 ausdrücklich erlaubt.

Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG): Bundesbehörden sind verpflichtet, das BGleiG den Beschäftigten zugänglich zu machen. In den Ländern und Kommunen gelten die jeweiligen Landesgleichstellungsgesetze. Die digitale Bereitstellung über das Intranet bietet sich hier besonders an.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG § 12): Das AGG gilt für Beamte und Tarifbeschäftigte gleichermaßen. § 12 Abs. 5 verpflichtet den Dienstherrn zur Bekanntmachung – seit 2025 auch digital.

Beamtenrecht (BBG/BeamtStG): Das Bundesbeamtengesetz und das Beamtenstatusgesetz enthalten grundlegende Rechte und Pflichten der Beamten. Auch wenn keine klassische „Aushangpflicht“ besteht, ist die Zugänglichmachung über das Intranet eine bewährte Praxis und dient der Transparenz gegenüber den Beschäftigten.

Häufige Fehler und Bußgelder im Öffentlichen Dienst

Auch öffentliche Arbeitgeber sind nicht vor Versäumnissen gefeit. Die häufigsten Fehler:

  • Veraltete Gesetzestexte in Dienststellen: Bei Gesetzesnovellen werden physische Aushänge oft nicht zeitnah aktualisiert – besonders bei vielen verteilten Standorten. Bußgeld nach § 22 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG: bis zu 5.000 €.
  • Außenstellen und Homeoffice vergessen: Die Aushangpflicht gilt für alle Beschäftigten – auch in Nebenstellen und im Homeoffice. Digitale Lösungen schließen diese Lücke automatisch.
  • Kein AGG-Aushang: Gerade im öffentlichen Dienst mit Gleichstellungsbeauftragten wird der Aushang des AGG manchmal als redundant betrachtet – die gesetzliche Pflicht nach § 12 Abs. 5 besteht jedoch unabhängig davon.
  • Personalvertretungsgesetz nicht zugänglich: Der Personalrat kann beanstanden, wenn das PersVG nicht für alle Beschäftigten einsehbar ist.

Eine digitale Lösung beseitigt diese Probleme zuverlässig: Alle Gesetzestexte sind automatisch aktuell und von jeder Dienststelle, jedem Homeoffice-Arbeitsplatz und jeder Außenstelle abrufbar.

Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?

Der öffentliche Dienst profitiert besonders von der Digitalisierung der Aushangpflichten: Alle relevanten Gesetze dürfen seit 2025 digital bereitgestellt werden. Es gibt im öffentlichen Dienst keine branchenspezifischen Ausnahmen, die einen physischen Aushang erfordern.

GesetzDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
BPersVG / LPersVGJaIdeal über Intranet bereitstellen
BGleiG / LGleiGJaDigital für alle Dienststellen
BBG / BeamtStGJaTransparenz für Beamte
TzBfG (§ 18)JaRelevant bei Teilzeitbeschäftigten

Die Voraussetzung: Der Zugang muss über die im Betrieb übliche Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen – das behördeninterne Intranet, ein Mitarbeiterportal oder eine betriebliche App erfüllen diese Anforderung. Eine Bereitstellung ausschließlich per E-Mail genügt hingegen nicht. Unsere Plattform lässt sich nahtlos in bestehende IT-Infrastrukturen integrieren.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Welche Gesetze müssen in Behörden ausgehängt werden?

In Behörden müssen das Personalvertretungsgesetz, Mutterschutzgesetz, AGG sowie weitere arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zugänglich gemacht werden.

Gilt die Aushangpflicht auch für Kommunalverwaltungen?

Ja, alle öffentlichen Arbeitgeber – Bund, Länder und Kommunen – unterliegen der Aushangpflicht für ihre Beschäftigten.

Kann ich die Lösung für alle Ämter einer Kommune nutzen?

Ja, mit einer Lizenz können Sie alle Dienststellen, Ämter und Außenstellen Ihrer Kommune abdecken.

Wie stelle ich die Aushangpflicht im Homeoffice sicher?

Seit 2025 dürfen die arbeitsrechtlichen Aushangpflichten digital erfüllt werden. Beschäftigte im Homeoffice können über unsere Plattform jederzeit auf alle relevanten Gesetze zugreifen – per Browser, Smartphone oder Tablet. So erfüllen Sie die Pflicht zur ungehinderten und jederzeitigen Zugänglichkeit auch für mobile und dezentrale Arbeitsplätze.

Gilt das Arbeitszeitgesetz auch für Beamte?

Das ArbZG gilt unmittelbar nur für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst, nicht für Beamte. Für Beamte gelten eigene Arbeitszeitverordnungen (z. B. die Arbeitszeitverordnung des Bundes). Die Aushangpflicht nach § 16 ArbZG bezieht sich daher auf die Tarifbeschäftigten in Ihrer Dienststelle. Da die meisten Dienststellen sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte haben, ist die Bereitstellung in der Praxis fast immer erforderlich.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

Starten Sie mit der branchenspezifischen Auswahl für Ihren Betrieb — die Vorschriften sind vorausgewählt.

  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • Testphase endet automatisch