Warum unsere Lösung für Ihre Branche?
Erreicht auch Homeoffice und hybride Teams – das schwarze Brett nicht
In 5 Minuten eingerichtet, danach automatisch aktuell
Kein jährlicher Neukauf gedruckter Aushang-Broschüren
Bildschirmarbeits-Vorgaben (ArbStättV Anhang 6, ASR A6) immer griffbereit
Kenntnisnachweise für Compliance-Dokumentation (Premium)
Volltextsuche über alle Gesetzestexte – Antworten in Sekunden
Relevante Gesetze für Ihre Branche
Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.
| Gesetz | Bezeichnung | Relevanz | Status |
|---|---|---|---|
| ArbZG | Arbeitszeitgesetz | § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber, ab dem ersten Mitarbeiter | Pflicht |
| AGG | Gleichbehandlungsgesetz | § 12 Abs. 5 i. V. m. § 61b ArbGG – Bekanntmachungspflicht | Pflicht |
| MuSchG | Mutterschutzgesetz | § 26 – Bei mehr als 3 regelmäßig beschäftigten Frauen | Pflicht |
| ArbStättV | Arbeitsstättenverordnung | Anhang 6 – Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (ASR A6) | Pflicht |
| DGUV V1 | Grundsätze der Prävention | § 12 – UVVen zugänglich machen, Pflicht für jeden Betrieb | Pflicht |
| ArbMedVV | Arbeitsmedizinische Vorsorge | Angebotsvorsorge bei Bildschirmarbeit | Empfohlen |
| JArbSchG | Jugendarbeitsschutzgesetz | § 47 – Bei Auszubildenden unter 18 | Empfohlen |
| DGUV V3 | Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | Prüfpflicht für IT- und Bürogeräte | Empfohlen |
| BUrlG | Bundesurlaubsgesetz | Empfohlener Basisbestand | Empfohlen |
| TzBfG | Teilzeit- und Befristungsgesetz | Empfohlener Basisbestand | Empfohlen |
| ASR A6 | Technische Regel: Bildschirmarbeit | Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze — als Erweiterung aktivierbar | Optional |
| ASR A3.4 | Technische Regel: Beleuchtung | Beleuchtung und Sichtverbindung — als Erweiterung aktivierbar | Optional |
Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.
Neu — Technisches Regelwerk als Erweiterung: Auf Wunsch ergänzen Sie Ihren digitalen Aushang um Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Betriebssicherheit (TRBS) und Gefahrstoffe (TRGS) — inklusive automatischer Aktualisierung und direkt abrufbarer PDFs. Die Regeln sind in beiden Paketen enthalten und werden nicht automatisch aktiviert: Sie wählen in der Gesetzes-Auswahl selbst, welche für Ihren Betrieb relevant sind.
Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.
Aushangpflicht im Büro: Ab dem ersten Mitarbeitenden – auch im Homeoffice
Auch im Büro gilt die Aushangpflicht ab dem ersten Mitarbeitenden: das ArbZG (§ 16), das AGG mit § 61b ArbGG, ab mehr als drei beschäftigten Frauen das MuSchG. Der Katalog ist schlanker als in Produktion oder Bau – dafür arbeiten Teams heute hybrid: Wer im Homeoffice sitzt, sieht das schwarze Brett im Flur nicht.
Genau diese Lücke schließt die digitale Bereitstellung über die betriebsübliche IT (§ 16 ArbZG i. d. F. des BEG IV, seit 1. Januar 2025): Alle Beschäftigten – im Büro, remote oder unterwegs – haben dauerhaft und ungehindert Zugang zu den Pflichtgesetzen.
Dazu kommen die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze aus Anhang 6 der ArbStättV und der neuen ASR A6 (2024), über die Beschäftigte zu unterweisen sind, sowie die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeit nach ArbMedVV. Eine gepflegte, immer aktuelle Plattform ersetzt den veralteten Gesetzesordner – ohne jährlichen Neukauf der Broschüren.
Digital vs. physisch: Im Büro geht fast alles elektronisch
Büro- und Dienstleistungsbetriebe haben keine branchenspezifischen physischen Aushangpflichten:
| Pflicht | Digital erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| ArbZG, AGG, MuSchG, JArbSchG | Ja | Elektronisch seit 2025 erlaubt |
| ArbStättV/ASR A6, ArbMedVV | Ja | Elektronisch bereitstellbar |
| DGUV V1, DGUV V3 | Ja | Elektronisch bereitstellbar |
| Flucht-/Rettungspläne | Nein | Physisch im Gebäude |
Damit ist das Büro die Branche, in der sich die Aushangpflicht am vollständigsten digital erfüllen lässt – inklusive Nachweis, wer die Unterlagen wann zur Kenntnis genommen hat (Premium-Kenntnisnachweise).
Compliance auf Knopfdruck
Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.
Kenntnisnahme-Bestätigungen
Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.
Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.
Pflicht-Schulungen
Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.
Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.
Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.
Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.
Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:
Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.
Häufige Fragen
Gilt die Aushangpflicht auch für kleine Büros mit zwei, drei Mitarbeitenden?
Ja, ab dem ersten Mitarbeitenden müssen ArbZG und AGG zugänglich sein. Das MuSchG kommt hinzu, sobald regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt sind, das JArbSchG bei Beschäftigten unter 18 Jahren.
Wie erfülle ich die Aushangpflicht für Mitarbeitende im Homeoffice?
Seit 2025 dürfen die Pflichtgesetze über die betriebsübliche Informations- und Kommunikationstechnik bereitgestellt werden (§ 16 ArbZG). Eine Webplattform, auf die alle Beschäftigten jederzeit zugreifen können, erfüllt die Anforderung – das schwarze Brett im Büro erreicht Remote-Teams dagegen nicht.
Was gilt für Bildschirmarbeitsplätze?
Die Anforderungen stehen seit 2016 in Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung und werden durch die ASR A6 (2024) konkretisiert – von der Gestaltung des Arbeitsplatzes bis zur Unterweisung. Zusätzlich muss der Arbeitgeber nach ArbMedVV eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeit anbieten.
Reicht ein PDF im Intranet?
Grundsätzlich ja, wenn alle Beschäftigten ungehindert und dauerhaft Zugang haben und die Texte aktuell sind – genau daran scheitern selbst gepflegte Intranets regelmäßig. Unsere Plattform aktualisiert die Gesetze automatisch und lässt sich per Link direkt ins Intranet einbinden.
Was kostet die digitale Lösung im Vergleich zu gedruckten Aushängen?
Das Basis-Paket kostet 59,99 € pro Jahr – weniger als der jährliche Neukauf gedruckter Aushang-Sammlungen für mehrere Standorte, und ohne manuelles Austauschen bei jeder Gesetzesänderung.
Aushangpflichtige Gesetze für weitere Branchen
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