Warum unsere Lösung für Ihre Branche?

Alle Schulen des Trägers mit einer Lizenz

Infektionsschutzgesetz-Pflichten einfach erfüllen

Lehrkräfte haben mobilen Zugriff

Automatische Aktualisierung

Nachweis für Schulaufsicht

Relevante Gesetze für Ihre Branche

Diese aushangpflichtigen Gesetze sind in Ihrem Bereich besonders relevant.

Gesetz Bezeichnung Relevanz Status
ArbZG Arbeitszeitgesetz § 16 – Pflicht für alle Arbeitgeber Pflicht
AGG Gleichbehandlungsgesetz § 12 Abs. 5 – Bekanntmachungspflicht Pflicht
MuSchG Mutterschutzgesetz Ab 3 regelmäßig beschäftigten Frauen Pflicht
JArbSchG Jugendarbeitsschutzgesetz § 47 – Bei FSJ, Praktikanten unter 18 Pflicht
DGUV V1 Grundsätze der Prävention Pflicht für jeden Schultraeger Pflicht
IfSG Infektionsschutzgesetz §§ 33/34 – Pflicht für Schulen Pflicht
DGUV V81 Schulen Branchenspezifische Unfallverhütung Pflicht
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz Grundlage Arbeitsschutz Empfohlen
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung Sicherheit im Gebäude Empfohlen
JuSchG Jugendschutzgesetz Schulveranstaltungen, Klassenfahrten Empfohlen

Alle Gesetzestexte werden regelmäßig mit den offiziellen Quellen abgeglichen und automatisch aktualisiert.

Hinweis: § 16 ArbZG erlaubt seit 2025 die elektronische Bereitstellung der Arbeitszeitgesetze, sofern alle Beschäftigten Zugang dazu haben. Einige Vorschriften erfordern weiterhin einen physischen Aushang – z. B. der Jugendschutzaushang in Gaststätten (§ 3 JuSchG), Preisverzeichnisse (PAngV) und Flucht-/Rettungspläne (ArbStättV). Welche Aushangpflichten in Ihrem Betrieb konkret bestehen, prüfen Sie bitte eigenverantwortlich.

Aushangpflicht in Schulen: Was Schulträger wissen müssen

Schulen und Bildungseinrichtungen unterliegen als Arbeitgeber denselben Aushangpflichten wie Unternehmen der Privatwirtschaft. Der Schulträger – ob Kommune, Land oder privater Träger – ist dafür verantwortlich, dass alle Beschäftigten Zugang zu den gesetzlich vorgeschriebenen Texten haben. Das betrifft Lehrkräfte, Verwaltungspersonal, Hausmeister, Schulsozialarbeiter und alle weiteren Angestellten.

Die besondere Herausforderung für Schulträger: Wer mehrere Schulen betreibt, muss die Aushangpflicht an jedem einzelnen Standort erfüllen. Bislang bedeutete das: Ordner oder Aushänge in jedem Lehrerzimmer pflegen und bei Gesetzesänderungen an allen Standorten gleichzeitig aktualisieren.

Seit dem 1. Januar 2025 bietet das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) eine zeitgemäße Alternative: Die digitale Bereitstellung der arbeitsrechtlichen Aushangpflichten ist nun ausdrücklich erlaubt. Für Schulträger mit vielen Standorten ist das ein enormer Vorteil – eine zentrale digitale Plattform ersetzt Dutzende physische Aushänge und ist immer auf dem aktuellen Stand.

Die wichtigsten Pflichtgesetze für Schulen im Detail

Arbeitszeitgesetz (ArbZG § 16): Auch für Lehrkräfte und schulisches Personal gilt das Arbeitszeitgesetz. Der Schulträger muss es zur Einsichtnahme bereitstellen – seit 2025 auch digital. Gerade für Lehrkräfte, die an mehreren Schulen tätig sind, ist der mobile Zugriff ein klarer Vorteil.

Mutterschutzgesetz (MuSchG § 26): In Schulen mit ihrem typischerweise hohen Anteil weiblicher Beschäftigter ist die Schwelle von drei regelmäßig beschäftigten Frauen praktisch immer erreicht. Das MuSchG darf seit 2025 digital bereitgestellt werden.

Infektionsschutzgesetz (IfSG §§ 33, 34): Schulen sind nach § 33 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen. § 34 regelt die Melde- und Informationspflichten bei übertragbaren Krankheiten. Die Schulleitung muss sicherstellen, dass alle Beschäftigten die einschlägigen Regelungen kennen. Eine digitale Bereitstellung erleichtert die Dokumentation erheblich.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §§ 47, 48, 54): Schulen beschäftigen regelmäßig Personen unter 18 Jahren – sei es als FSJ-Kraft, Praktikant oder Bundesfreiwilligendienstleistender. In diesem Fall muss das JArbSchG bereitgestellt werden – digital seit 2025 möglich.

DGUV Vorschrift 81 (Schulen): Die branchenspezifische Unfallverhütungsvorschrift regelt Sicherheitsanforderungen für den Schulbetrieb – von Fachkabinetten über Sporthallen bis zum Werkraum. Sie sollte allen Lehrkräften zugänglich sein.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG § 12): Das AGG verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung bekannt zu machen – digital erlaubt seit 2025.

Häufige Fehler und Bußgelder im Schulbereich

Bei Prüfungen durch Schulaufsicht, Unfallkassen oder Arbeitsschutzbehörden fallen im Schulbereich immer wieder dieselben Mängel auf:

  • Kein Zugang zum Arbeitszeitgesetz: Viele Schulen verfügen über keinen Aushang oder Ordner mit den Pflichtgesetzen. Bußgeld bis 2.500 € (§ 22 ArbZG). Die digitale Bereitstellung macht Schluss mit vergessenen Ordnern im Lehrerzimmer.
  • Veraltete Fassungen: Gesetzestexte aus längst überholten Jahren hängen noch im Lehrerzimmer. Eine digitale Lösung aktualisiert automatisch bei jeder Gesetzesänderung.
  • Mutterschutzgesetz fehlt: Obwohl Schulen fast immer die Schwelle von drei weiblichen Beschäftigten überschreiten, fehlt das MuSchG häufig. Bußgeld bis 2.500 €.
  • IfSG-Pflichten nicht dokumentiert: Schulen müssen sicherstellen, dass Beschäftigte über die Bestimmungen des § 34 IfSG belehrt werden. Fehlende Belehrungen können Bußgelder bis 25.000 € nach sich ziehen (§ 73 IfSG).
  • Pflicht nur an der Hauptstelle erfüllt: Schulträger mit mehreren Standorten vergessen oft, dass jede Schule eigenständig Zugang bieten muss. Mit einer zentralen digitalen Plattform ist das automatisch gewährleistet.

Digital vs. physisch: Was darf elektronisch bereitgestellt werden?

Für Schulträger ist die digitale Bereitstellung seit 2025 besonders attraktiv – fast alle relevanten Aushangpflichten können vollständig digital erfüllt werden:

GesetzDigital erlaubt?Hinweis
ArbZG, MuSchG, AGG, JArbSchGJaElektronisch seit 2025 erlaubt
IfSG (§§ 33/34)JaBelehrungsdokumentation digital
DGUV V1, DGUV V81JaElektronisch bereitstellbar
ArbSchG, ArbStättVJaElektronisch bereitstellbar
Flucht-/RettungspläneNeinPhysisch in jedem Gebäude

Der Schulbereich profitiert besonders von der digitalen Lösung: Nahezu alle Aushangpflichten lassen sich elektronisch erfüllen. Lediglich Flucht- und Rettungspläne müssen aus Sicherheitsgründen weiterhin physisch in jedem Gebäude aushängen. Unsere Plattform ermöglicht Schulträgern, alle Schulen zentral über eine Lizenz zu verwalten – jede Schule erhält einen eigenen Zugangslink.

Premium-Funktionen & Add-ons

Compliance auf Knopfdruck

Aushangpflicht ist nur der Anfang. Dokumentieren Sie Kenntnisnahme, Pflichtschulungen und den Hinweisgeberschutz vollständig digital – ohne Papier, ohne Excel.

Kenntnisnahme-Bestätigungen

Mitarbeitende anlegen, Gesetze per E-Mail senden, Magic-Link-Login (kein Passwort), bestätigen lassen. Audit-Trail mit Zeitstempel und PDF-Nachweis pro Mitarbeitenden.

Im Premium-Paket für unbegrenzte Mitarbeitende inkludiert.

Pflicht-Schulungen

Interaktive Schulungen mit Slides (Text, Bild, Video, PDF), Multiple-Choice-Test und automatischer Auswertung. Wiederholungs-Frequenzen pro Mitarbeitenden, Standards inklusive.

Im Premium-Paket: 5 Mitarbeitende inkludiert, jeder weitere 10 €/Jahr.

Mehr über Pflichtschulungen erfahren

Hinweisgeberschutz (HinSchG)

Interne Meldestelle auf eigener Domain – anonyme Meldungen ohne IP-Logging, Postbox für Rückfragen, automatische Fristen und revisionssicheres Audit-Log.

Add-on für alle Pakete möglich: 120 €/Jahr. Gesetzliche Pflicht ab 50 Beschäftigten im Unternehmen.

Mehr über Hinweisgeberschutz erfahren

Sofort verfügbare Pflicht-Schulungen:

Brandschutzunterweisung DSGVO-Datenschutz AGG-Schulung Compliance & Antikorruption KI-Kompetenz (EU AI Act) Bildschirmarbeit & Ergonomie UVV-Fahrerunterweisung Lebensmittelhygiene

Alle Schulungen als Muster — vor Einsatz an Ihre Anforderungen anpassen und rechtlich prüfen.

Häufige Fragen

Welche Gesetze müssen in Schulen ausgehängt werden?

In Schulen müssen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und ab 3 beschäftigten Frauen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) bereitgestellt werden. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG, §§ 33/34) ist für Schulen besonders relevant. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 81 haben keine explizite Aushangpflicht, sollten aber zugänglich sein.

Gilt die Aushangpflicht für private und öffentliche Schulen?

Ja, sowohl öffentliche als auch private Schulträger müssen die Aushangpflicht erfüllen.

Wie erfülle ich als Schulträger die Pflicht für alle Schulen?

Mit unserer Lösung erhalten Sie eine zentrale Plattform für alle Schulen. Jede Schule kann einen eigenen Zugangslink erhalten.

Welche Vorteile bietet die digitale Bereitstellung für Schulträger mit mehreren Schulen?

Schulträger verwalten alle Standorte über eine zentrale Plattform. Gesetzestexte werden automatisch aktualisiert und stehen sofort an jeder Schule zur Verfügung – ohne dass Ordner oder Aushänge manuell gepflegt werden müssen. Das spart Verwaltungsaufwand und stellt sicher, dass jede Schule stets die aktuelle Fassung bereithält.

Müssen Schulen das Infektionsschutzgesetz aushängen?

Schulen sind nach § 33 IfSG Gemeinschaftseinrichtungen und unterliegen besonderen Melde- und Informationspflichten nach § 34 IfSG. Der Schulträger muss sicherstellen, dass alle Beschäftigten über die einschlägigen Bestimmungen belehrt werden. Die Bereitstellung des Gesetzestextes und die Dokumentation der Belehrungen können seit 2025 digital erfolgen.

Jetzt Aushangpflicht digital erfüllen

Starten Sie noch heute mit der branchenspezifischen Lösung für Ihren Betrieb.

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